Hallo zusammen,
Situation: Wohnungskauf (Notarvertrag) 2002
Kaufpreisentrichtung (=Besitzübergang) 2003
=> Frage: Welches Datum/Jahr ist für die Grundsteuer wichtig?
Also: Muss nicht der „alte“ Besitzer für das ganze Jahr 2003 die Grundsteuer entrichten (vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Kaufvertrag)?
Danke,
Mightbee
Hallo Mightbee,
Grundsteuer zahlt derjenige, welcher am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist.
Grundsteuer zählen zu den Lasten eines Grundstückes und gehen damit mit dem Nutzen-Lasten-Übergang [Besitzübergang] auf dem Käufer über. Alle anderen Regelungen bedürfen der Schriftform - als im Vertrag.
Christian
Hallo Christian:
Besitzübergang war Juni 2003 und wir haben eine Rechnung vom Verkäufer über die Grundsteuer ab Quartal 3/2003.
(Wir unterstellen ihm die Haltung. „Na ja, probieren kann man es ja mal, vielleicht sind die so blöd und zahlen“)
Wir können das also zurückweisen, richtig??
Danke,
Mightbee
Fair play
Hallo Mightbee,
ich würde ab III. Quartal bezahlen. Einfach fair play. Rechtlich kannst Du es zurückweisen.
Christian
Hallo Christian,
Fair play hängt immer von der Vorgeschichte ab.
Ich werde das aber noch überdenken und dann entscheiden.
Vielen Dank für die Informationen!!
Gruß,
Mightbee