Wir wohnen zur Miete in einem 2 Familienhaus.Beide Wohnungen sind vermietet.Vermieter wohnt nicht im Haus.Der Vermieter hat eine ca 20qm Garage 2 Kellerräum 1 Soitterran Zimmer ca 18qm 1 Zimmer mit Flur ca 23qm und eine halbe Etage von ca 55qm.In allen Räumen Heizkörper sogar eine im Treppenhaus.Wir haben unsere erste Abrechnung bekommen und er berechnet sich nur 16qm.Auch für Heizkosten und Grundsteuer.Die Heizkörper haben keine Ableseröhrchen.Alles geht durch die qm.Wie wird denn die Grundsteuer für eine Garage Schuppen und Kellerräume berechnet? Ist es rechtens Heizkörper auf qm umzulegen ohne einzelne Verbrauchsabrechnung?über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Hallo!
Es gibt Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung. dann rechnet man i.d.R. nach m² WF ab. Allerdings darf man dann die (Heiz)Kosten pauschal um 15 % kürzen (das ist ein Ausgleich für die „gesetzeswidrige“ nicht verbrauchsabhängige Abrechnung.
und natürlich muss sich der Vermieter seine Fläche anrechnen lassen.
Wenn Haus z.B. 150 m² WF hat, die Mieter zusammen 100 und der VM 50 m², dann muss der VM auf diese 50m² seinen Heizkostenanteil bezahlen. Ob er heizt oder nicht, das wäre egal.
Ihr Mieter heizt ja seine unbewohnten Räume indirekt mit, deshalb ist eine Kostenbeteiligung nicht zur gerecht und einleuchtend, sie ist auch im Gesetz so geregelt.
Wie kommt er auf nur 16 m² ?
Mit der Grundsteuer ist es vergleichbar.
MfG
duck313
Hallo, suche doch einfach mal nach Heizkostenverordnung und da schaust Du dann in §2 Heizkostenverordnung. Hier werden kleine Häuser unter Umständen ausgeschlossen. Die Bedingungen scheinen nach Deinen Ausführungen nicht gegeben zu sein und es müsste nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Also Zähler und jährliche Abrechnung. Wird trotzdem nach qm abgerechnet dann kann ein Abzug von 15% vorgenommen werden. Natürlich dürfen auch Treppenhäusser beheizt werden. Die Kosten werden dann ebenfalls abgerechnet und mit der Nebenkostenabrechnung auf die sonstigen Nutzer aufgeteilt. Natürlich müssen die Flächen mit ihrer richtigen Größe abgerechnet werden.
Bitte aber den Taschenrechner raus holen: Abrechnung kostet Geld für Zähler und Wärmediest. Um den Betrag wird Heizen, wenn man das gesamte Haus betrachtet, teurer!!! Und im Zweifelsfall eine ordentliche Rechtsberatung.