Grundsteueraufteilung

Hallo, wir haben ein Haus teilweise gemietet, die Vermieterin hat uns von den 3 Stockwerken zwei vermietet und das oberste die Dachkammer hat sie noch Sachen stehen, Im Mietvertrag steht auch das nur diese zwei Stockwerke vermietet würden, und der Keller bzw Garten mitbenutzt werden darf. Laut der Nebenkostenabrechnung zahlen wir aber die komplette Grundsteuer, ist das so rechtens, sie kann die anderen Räume ja gar nicht vermieten, weil jeder dann durch unsere Räume müsste um an die Sachen zu kommen.
Und falls die NA falsch ist was fällt da noch drunter (Abwasser und so weiter)
MFG Förderer

Hallo AK Kojote,

zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei der Dachkammer um Wohnraum oder einen normalen Dachboden handelt.

Wenn es Wohnraum ist, ist die Grundsteuer anteilig auf die gesammte Wohnfläche zu verteilen. Das ist auch bei Wohnräumen möglich, die nur durch andere Räume
zu erreichen sind.

Wenn es ein Abstellraum ist, also nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann, dann ist die Abrechnung i. O.

Ich kann nicht beurteilen, was für ein Raum das ist.
Sie sollten also das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Sache einvernehmlich zu klären.
Wenn sie sich nicht einigen können, bleibt die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs und der Klärung mit Hilfe von örtlich Fachleuten (Mieterverein etc.).
Sie sollten aber prüfen, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

Eine Liste der zulässigen Betriebskosten finden Sie im Internet, z. B. bei Wikipedia.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

wie ist den der Berechnungsschlüssel für die Grundsteuer im Mietvertrag bei NK??
Quadratmeter oder ??