Wir als Bauherr und Eigentümer haben eine Eigentumswohnung verkauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass eine Fläche von 88,09 m² verkauft wird (Wohnung+Balkon). Sofern die m² mehr als 2 % unterschritten wird, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des anteiligen Kaufpreises in Höhe von X EUR pro m².
Jetzt hat der Eigentümer vom FA seinen Grundsteuerbescheid bekommen. Die Grundsteuer ist berechnet aus Wohnfläche + 50% der Balkonfläche und ist somit geringer als im Kaufvertrag. Jetzt hat er telefonisch angekündigt, die oben erwähnte erstattung zu verlangen. Zu Recht???
Was haltet Ihr davon??? Sollte der Passus im Kaufvertrag genauer überprüft werden?
naja, eigenartig ist schon mal, daß ein verkäufer nicht weiß, wie groß die grundfläche der wohnung ist, die er da verkauft - das könnte schon mal stutzig machen. aber sei´s drum…
maßgeblich ist erstmal nicht der grunderwerbsteuerbescheid des fa, sondern wie viele qm die wohnfläche tatsächlich beträgt. mag ja sein, daß das fa auch mal (berechnungs)fehler macht oder so… interessant wäre in diesem zusammenhang, woher denn das fa die kenntnis hat - die bekommen doch auch nix anderes als die infos aus dem notariellen kaufvertrag *fragendgügg*)
also: entweder könnte der käufer den abgnommenen bauplan hernehmen und die qm-fläche selbst ausrechnen, oder - noch besser - einen meterstab hernehmen und nachmessen. kleine unzulänglichkeiten bei der qm-ermittlung mal beiseite gelassen - wenn der käufer bei seiner eigenen berechnung um mehr als 5% von dem abwiche, was im kaufvertrag vereinbart wurde, dann möge er hyperaktiv werden!
Moin,
es gibt unterschiedliche Normen, die zur Ermittlung der Grundfläche herangezogen werden können. Und in den einzelnen Normen dann noch Entscheidungsspielräume wie Flächen zu gewichten sind.
Dadurch können erhebliche Differenzen aufkommen.
Es wäre also zu klären wer welche Vorschriften zur Berechnung herangezogen hat.
es ist ist, dass der käufer die ETW vom Plan gekauft hat. Aufgrund von Planungs- bzw. Bauänderungen könnte letztendlich die im Kaufvertrag angegebene Wohnfläche verändert werden. Deshalb ist der passus mit der 2 %igen Abweichung insbesondere Unterschreitungim Kaufvertrag geregelt. das führt dann zur Erstattung des entsprechenden Kaufpreises.
Das FA hab die Flächen von uns aus der Teilungserklärung. Die haben die Wohnfläche +50 % der Balkonfläche gerechnet. Das heißt im Kaufvertrag steht eine Wohnfläche von 100 % (Wohnfläche inkl. Balkon)
Deshalb fällt der Grundsteuerbescheid geringer aus.
Es ist offensichtlich so, dass sich das FA vertan hat. Die hätten natürlich auch so bemessen müssen. So haben die Erwerber einen Steuervorteil.
Nur kann das eben zu einem Nachteil unsererseits führen? Es steht dann immernoch der Unterschied zwischen FA-Bescheid und Kaufverag da.
m.E. spielt der Grundsteuerbescheid hier keine Rolle. Dieser ist, nach meinem Verständnis, formaljuristisch eine Definition einer steuerlichen Bemessungsgröße. Das hat nichts mit baurechtlichen Gegebenheiten zu tun.
Allerdings stelle ich mir die Frage, was Ihr im Kaufvertrag - wie definiert habt. Wohnfläche oder Grundfläche? Die reine Grundfläche sollte „brutto“ erfolgen - Bei der Wfl. ist dagegen der Abzug der Minderflächen wie Balkon, Kniestock, ect. zu berücksichtigen.