Grundsteuererlass

Hallo,
wohne inmitten einer mehrjährigen Baustelle, verlangte vom Vermieter einen Grundsteuererlass analog wie zu Leerstand. Vermieter, StB. lehnte ab.
Hat jemand schon mal sowas durchexerziert?
Danke für info.
WM

Servus,

die Grundsteuer wird nicht vom Vermieter festgesetzt , sondern von der Gemeinde.

Diese kann das nicht willkürlich tun, sondern ist dabei an das GrStG gehalten.

Unter welchen Bedingungen die Grundsteuer um 25 Prozent ermäßigt werden kann, steht in § 34 GrStG, hier isser: https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__34.html

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
bei WEG kann der Verwalter die Grundsteuer Berechnung und Bezahlung als Aufgabe haben.
Der Eigentuemer kann nur den Wert haben, und der Vermieter kann noch jemand anderes sein.

Hallo Helmut,

das ist falsch:
Die Grundsteuer ist der einzige Bestandteil der Grundbesitzabgaben der von der Gemeinde für jeden Eigentümer einzeln festgesetzt wird.
Die WEG hat damit nichts zu tun.

Die anderen Bestandteile der Grundbesitzabgaben (Abwassergebühr, Abfallbeseitigung, usw.) werden für die WEG als Ganzes festgesetzt und vom Verwalter auf die verschiedenen Eigentümer anteilig umgelegt.

Bzgl. der Möglichkeit eines Teilerlasses der Grundsteuer hat @Aprilfisch bereits die richtige Antwort gegeben.

Dein,
Ebenezer

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Hallo,
ist das wirklich so - bei uns (Hessen) sind zwei Geschwister zu je 50% Eigentümer. Der Grundsteuerbescheid ging seitens der Stadt nur an einen, der im Grundbuch als erster aufgeführt war, beinhaltete aber die Grundsteuer insgesamt.
Gruss
Czauderna

Servus,

es handelt sich dabei um Bruchteilseigentum an einem ungeteilten Objekt, nicht um eine Eigentümergemeinschaft im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes.

Einer solchen gehöre ich an und ich kann bestätigen, dass ich mich nicht aus Überheblichkeit hier im Forum immer wieder darüber mokiere, mit welchem Engagement Leute sich um Fragen der Grundsteuer kümmern, obwohl diese im Vergleich zu nahezu sämtlichen anderen Kosten, die mit Grundbesitz verbunden sind, kaum anders denn als Hintergrundrauschen klassifiziert werden kann, sondern deswegen, weil nach Umschreibung des Eigentums an mich höchstselbst ein Grundsteuerbescheid der Stadt Mannheim ergangen ist, obwohl bereits die Fenster meiner Wohnung nicht mehr mir alleine gehören.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
das ist richtig - wieder etwas dazugelernt - merci.
Gruss
Czauderna