Hallo,
habe folgende Frage zum Thema Grundsteuerermäßigung: Ich bin zu 100 % schwerbehindert und habe das Haus in dem ich wohne geerbt. Es ist Baujahr 1958. Nun habe ich im Netz unterschiedliche Infos gefunden.
Einige sagen, bei Schwerbehinderung gibt es die Möglichkeit einer Grundsteuerermäßigung - andere meinen nein.
Ich beziehe Pflegestufe 2 und wohne in NRW - Großraum Köln.
Nachfrage beim Amt: Gibt es NICHT, es sei denn ich könnte irgendwelche Text dieser Art mit stichhaltigen „Gesetzen“ oder so was vorlegen.
Wer hat nun Recht und WO könnte ich da was stichhaltiges finden?
Erstmal DANKE für alle Antworten.
Mariele
Hallo,
das Grundsteuergesetz ist hier zu lesen
http://bundesrecht.juris.de/grstg_197…
Paragraph 36 kennt eine Ermaessigung nach Kriegsfolge
http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__36.html
Gruss Helmut
Hallo Mariele,
die Deutsche Morbus Crohn Vereinigung hat z.B. eine solche Möglichkeit in folgender Veröffentlichung erwähnt:
http://www.dccv.de/typo3temp/br_pdf/PDF_92tXkk.pdf
Leider wird dort keine weitere Quelle angegeben.
Hier findet sich ebenfalls etwas zum Thema:
http://www.u-asta.uni-freiburg.de/engagement/referat…
Offenbar scheint es bei einer eigengenutzen Imobilie, im Gegensatz zur Vermieteten, nicht so ganz einfach zu sein, etwas zu erreichen.
Interessant könnte hier noch folgender Link sein:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=d1a27d2aeed8fea…
Ich persönlich würde versuchen eine lebenslängliche Stundung herauszuhandeln und das ganze auf einen potentiellen Erben o.ä. abzuwälzen.
Dürfte zwar auch nicht ganz einfach werden, ist aber im Gesetz vorgesehen:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
und
http://www.fes-kommunalakademie.de/_wirtschaft/detai…
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
http://www.immmo-x-pert.de
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Mariele,
die Deutsche Morbus Crohn Vereinigung hat z.B. eine solche
Möglichkeit in folgender Veröffentlichung erwähnt:
http://www.dccv.de/typo3temp/br_pdf/PDF_92tXkk.pdf
Leider wird dort keine weitere Quelle angegeben.
Hier findet sich ebenfalls etwas zum Thema:
http://www.u-asta.uni-freiburg.de/engagement/referat…
Offenbar scheint es bei einer eigengenutzen Imobilie, im
Gegensatz zur Vermieteten, nicht so ganz einfach zu sein,
etwas zu erreichen.
Interessant könnte hier noch folgender Link sein:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=d1a27d2aeed8fea…
Ich persönlich würde versuchen eine lebenslängliche Stundung
herauszuhandeln und das ganze auf einen potentiellen Erben
o.ä. abzuwälzen.
Dürfte zwar auch nicht ganz einfach werden, ist aber im Gesetz
vorgesehen:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
und
http://www.fes-kommunalakademie.de/_wirtschaft/detai…
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
http://www.immmo-x-pert.de
Hallo Frank,
zunächst vielen lieben Dank für Deine Antwort. Leider kann ich den Link:
http://www.dccv.de/typo3temp/br_pdf/PDF_92tXkk.pdf
nicht öffnen.
Wäre aber für mich evtl. interessant.
Gibt es sonst noch eine Möglichkeit diesen Link zu öffnen?
DANKE
Liebe Grüße
Mariele