Grundsteuermessbescheid

Moin
Ich habe vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid erhalten.(hab’ ein EFH gekauft)
bisheriger Einheitswert 3579€; neu 39676€
Grundsteuermessbetrag 104,35€

nun die Frage:
wie wird der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag
errechnet ??

Danke für die Mühe
Andreas

Hast Du Dich da nicht verschrieben? eine mehr als zehnfache Steigerung? Das würde ich in jedem Fall vom Steuerberater nachprüfen lassen.

Es gibt beim Finanzamt Formulare, die man vorher ausfüllen soll, wenn eine Neubewertung fällig ist. Normalerweise wird bei dem Verkauf eines Hauses der bisherige Wert übernommen. Ein normales EFH hat einen Einheitswert, pi mal Auge, bei normaler Ausstattung zwischen 30.000 und 50.000 DM (!). Zumindestens habe ich nichts anderes bei den Immobilien erlebt, die ich kenne. In jedem Fall ist der Bescheid sehr kritisch zu prüfen, denn davon hängt u.a. die Grundsteuer ab!

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Moin Klaus

Hast Du Dich da nicht verschrieben? eine mehr als zehnfache
Steigerung? Das würde ich in jedem Fall vom Steuerberater
nachprüfen lassen.

hab’ nochmal nachgeschaut stimmt alles so

Es gibt beim Finanzamt Formulare, die man vorher ausfüllen
soll, wenn eine Neubewertung fällig ist. Normalerweise wird
bei dem Verkauf eines Hauses der bisherige Wert übernommen.

hab’ da nichts ausgefüllt eventl. der Bauträger (Süba)

Ein normales EFH hat einen Einheitswert, pi mal Auge, bei
normaler Ausstattung zwischen 30.000 und 50.000 DM (!).
Zumindestens habe ich nichts anderes bei den Immobilien
erlebt, die ich kenne. In jedem Fall ist der Bescheid sehr
kritisch zu prüfen, denn davon hängt u.a. die Grundsteuer ab!

das Haus ist ein Neubau ( Reihenhaus/Niedrigenergie) hat das damit zutun ??

THX

Andreas

Hi zurück…

Neubau hat einen Einfluß auf den Meßbetrag!

Schau mal in §78 folgende des Bewertungsgesetzes. Die 10fache Wertsteigerung ist so zu erklären… Das Grundstück war früher unbebaut, ist nun bebaut worden. Daher wird zuerst eine „Artfortschreibung vorgenommen“, von „unbebautes Grundstück“ zu „Einfamilienhaus“. Dann wird geprüft, ob sich der Wert geändert hat. Was er in der Regel tut. Grobes Berechnungsschema: Wohnfläche mal Mietwert 1964, das ganze mal „Vervielfältiger“. Plus/minus eventuelle Zu- und Abschläge (zum Beispiel bei großer Gründstücksfläche, die unbebaut bleibt. Da kommen, wie schon vorher genannt, in der Regel 30000 bis 60000 für ein EFH raus.
Dieses war der Einheitswert. Ein bestimmter Prozentsatz davon (ist mir nicht geläufig, sollte im Bescheid stehen) ist der Grundsteuermeßbetrag. Der wird dann mit einem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt multipliziert. Et voilà, fertig ist Deine Grundsteuer.

MfG

GM