Grundsteuermessbetrag nach Schenkung

Vor ca. 20 Jahren wurden die Grundstücke meiner Schwiegeleltern als Schenkung ihren Kindern überschrieben, alles zu gleichen Teilen. Die Eltern haben Nießbrauchrecht in einem Haus. Der Bruder meines Mannes, der in der Schenkung steht ist seit ca. 14 Jahren tot. Sein Sohn, sollte damals schon seinen Platz einnehmen. Leider wurde dies erst vor kurzem notariell geändert, da es versäumt wurde. Heute haben wir ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass für alle drei Parteien, die im Grundbuch eingetragen sind eine ordentliche Summe an Grundersteuermessbetrag anfällt, die zum 01.2022 fällig sein soll.
Kann mir jemand erklären warum das so ist, denn eine Schenkung ist doch nicht steuerpflichtig oder? Liegt es an der Änderung im Grundbuch?

Vielen Dank für die Antworten

Hoppla, hier geht aber einiges durcheinander. Der Grundsteuermessbetrag ist lediglich eine Berechnungsgrundlage für die eigentliche Grundsteuer, die wiederum jährlich fällig wird. D.h. der Messbetrag selbst ist nicht zu zahlen. Die Grundsteuer bemisst sich recht komplex über eine Kombination aus dem so genannten Einheitswert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bezahlt werden muss nur die sich hiernach ergebende jährliche Grundsteuer. Die mag sich nun aufgrund der Neufestsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag (beide Werte werden häufig in einem Bescheid festgesetzt) ändern. Aber es ist nicht so, dass hier nun erstmalig/einmalig eine große Summe unmittelbar aus diesem Bescheid fällig wird, sondern sich auf der Basis dieser Bescheide lediglich die jährlich festzusetzende Grundsteuer ggf. ändert. Also erst einmal den nächsten Grundsteuerbescheid abwarten. Dann weiß man was tatsächlich zu zahlen ist.

Ausnahme wäre natürlich der Fall, dass man gegen den Festsetzungsbescheid des Grundsteuermessbetrags selbst vorgehen will, weil man den für falsch hält.

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