Grundsteuern in nebenkostenabrechnung

Auf einem bebauten Grundttück wohnen 3 Parteien:
der Vermieter im Haupthaus und 2 Mieter im Anbau.
Die Mieter können den großen Garten nicht nutzen.
Bislang wurde die Grundsteuer nach Quadratmeter umgelegt. Muss nicht vorweg der Gartenbereich aus der gesamten Grundsteuer abgezogen werden und lediglich der Rest nach dem geschilderten verfahren aufgeteilt werden?
Gruss Erik

nee hat mit grund nichts zu tun - geht nach wohnflächen meist.

Hallo,

vorab mein üblicher Satz: Dies ist keine Rechtsberatung,
sondern die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung,
angelehnt an meine persönlichen Kenntnisse der
Gesetzgebung und laufenden Rechtsprechung. Bei bedarf
ist ein Rechtsberater, Rechtsanwalt oder der Mietverein
zu befragen.

Grundsätzlich würde ich sagen, richtet sich die
Aufteilung der Nebenkosten auf die anteilige Wohnfläche.
Zur Wohnfläche gehört auch die Nutzfläche, bestehend aus
Nebenzimmern, Terrasse ggf. Garten, sofern dieser auch
mitbenutzt werden kann. Falls die Mitbenutzung
ausgeschlossen ist (Vermieter will alleine auf dem Rasen
sonnen/grillen/etc.) so sind die Kosten, die für diesen
anfallen, auch nicht durch den Mieter zu tragen. Sind es
Allgemeinflächen, die durch alle gleichmäßig benutzt
werden, deren Ausschluss theoretisch nicht möglich ist
(Grünstreifen vor dem Haus - Kosten der allgemeinen
Gartenpflege) werden die Kosten allgemein nach Anteil
der Wohnfläche umgelegt.
In deinem Fall würde ich aber auch zunächst prüfen, in
wiefern die Grundsteuer in den Nebenkosten vereinbart
ist. Für alles weitere würde ich ggf. beim
Mieterschutzverein nachfragen.
Grüße,
JL

Vielen Dank für Info! Kosten für Gartenpflege trägt Vermieter, da ausschl. von ihm genutzt. Grundsteuer wird nach Wohnfläche aufgeteilt: immerhin € 173,87 bei
70 qm und Gesamt-WF von 290 qm.
Gruß Erik

Hallo Erik,

entscheident ist der Text im Mietvertrag bzgl. der Abwicklung/Verteilung der Nebenkosten. Liegt keine klare Regelung im Mietvertrag vor, so trägt der Vermieter die Kosten. Eine klare Regelung könnte zum Beispiel leuten: „Der Mieter trägt die für das Gebäude anfallende Grundsteuer anteilig entsprechend der Wohnfläche der von ihm gemieteten Wohnung.“ Ich vemute, dass in deinem Fall pauschal im Vertrag steht, dass die Grundsteuer auf die Mietparteien anteilig umgelegt wird. Dieser Passus ist gültig und schließt leider auch den Garten mit ein, so jedenfalls sehe ich die Sachlage aufgrund deiner knappen Schilderung.

Beste Grüße
Kocki

Hallo Kocki,vielen Dank für Info!
Die Grundsteuer wird lt. Vertrag entsprechend den Wohnflächen aufgeteilt. Der gesamte Gartenbereich ist so gestaltet, dass die Mieter ihn nicht benutzen können (baulich total abgetrennt). Unsere 70 qm Whg. ist mit € 173,87 belastet bei Gesamt-Wohnfläche von 296 qm (Vermieter: 176 qm). Grüße vom Nordlicht remmurbkire

Hallo Eric,
die Grundstücksfläche ist meines Wissens irrelevant für die Erhebung der
Grundsteuer. Grundlagen zur Ermittlung sind m.E. der Einheitswert und die
Jahresrohmiete.
Die Gartennutzung müsste (wenn sie gewünscht ist) im Mietvertrag vereinbart sein…

LG
Mary

Hallo Eric,
die Grundstücksfläche ist meines Wissens irrelevant für die
Erhebung der
Grundsteuer. Grundlagen zur Ermittlung sind m.E. der
Einheitswert und die
Jahresrohmiete.
Die Gartennutzung müsste (wenn sie gewünscht ist) im
Mietvertrag vereinbart sein…

LG

hallo Mary,
ich habe es mir fast gedacht, dass leider nichts zu machen ist; trotzdem vielen Dank für Deine Ausführungen!
Es grüßt aus der Nordheide
remmurbkire

Mary

hallo herr brummer,

leider kann ich ihnen hier nicht helfen, denn ich kenn mich damit nicht aus,
viel glück noch
gruß
mahema

hallo Mahema,
trotzdem vielen Dank!
Erik Brummer