Hallo,
Wir ziehen in das 1. og eines Hauses ein und Bett, Sofa und Kühlschrank können nicht durch das schmale Treppenhaus getragen werden.
Über den Balkon wäre möglich, jedoch müsste man hierfür auf das Grundstück der Partei im EG. Diese hat es aber verweigert.
Wie ist es rechtlich geregelt? Es handelt sich hier lediglich um den Umzug und keine regelmäßige Nutzung. Zudem ist der Bereich komplett gepflastert, sodass auch nichts kaputt gehen kann.
Danke.