Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen: jemand möchte von einer Gemeinde ein bebautes Grundstück kaufen. Dieses Grundstück war in der DDR Volkseigentum. Der Gemeinde ist als Besitzer eingetragen.
Hierzu hätte ich die Fragen:
- Worauf muss man achten beim Kauf?
- Kann es sein, dass trotz Vorhandensein einer Negativbescheinigung von dem Vermögensamt die frühere Eigentümer irgendwelche Ansprüche an den neuen Eigentümer geltend machen könnten?
Ich habe irgendwelche Fernsehbeiträge gesehen, wo es hieß, es gibt Gemeinden die solche Grundstücke verkaufen, wobei die dafür nicht ganz berechtigt sind. Ich kann mich leider nicht mehr ganz an den Inhalte dieser Berichte erinnern.
Vielen Dank in voraus für Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
David