Gründstück verpachtet zurück fordern

Hallo zusammen,
mein Schwiegervater hat ein Grundstück verpachtet, der Pächter bezahlt aber schon 10 Jahre keine Pacht, mein Schwiegervater ist letzes Jahr verstorben wem gehört das Grundstück? Kann man es zurück fordern??

danke schon mal im vor raus :wink:

Hi
Ein Grundstück gehört denen, denen es vererbt wurde.
Und Pachtverträge können gekündigt werden.

Naheres dazu sagt euch der Rechtsanwalt eures Vertrauens.

LG
Mike

zudem wäre es sinnvoll, den Pachtvertrag zu kennen (zu besorgen).

Hallo libor,

du hast absolut recht!
Ich persönlich wäre davon ausgegangen, dass man vor der Frage die Grundlagen bereits kennt (Erbe, Pachtvertrag.) Wobei ich davon ausgehe, dass bei der Verlassenschaft (so nennt man das bei uns in Österreich), Testamentseröffnung alles bereits auf dem Tisch gelegen ist: Wer hat das Grundstück geerbt, was steht im Pachtvertrag…

Gruß

dafy

Und außerdem steht der Eigentümer im Grundbuch und nicht der Pächter. Selbst wenn Du als Erbe keinen Pachtvertrag hättest, könntest Du dem aktuellen Besitzer (Pächter) den Zutritt verweigern. Wenn er dann einen Pachtvertrag vorweist, musst Du Dich an die Kündigungsfrist halten, wenn er auch keinen Vertrag hat, kannst Du sofort über Dein Grundstück verfügen.
Udo Becker

Hallo Udo_Becker,

das Ganze vorausgesetzt, dass Markus_Kanzler - wie du ja auch meinst - als Erbe das Grundstück von seinem Schwiegervater tatsächlich geerbt hat.
Das allerdings verschweigt er uns.

Gruß

dafy

Hallo,

mal abgesehen vom Rest Deines Rates:

Ein Pachtvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein. Auch ein mündlicher Vertrag gilt.
Und im sogenannten „ländlichen Raum“ soll es diese mündlichen Verträge noch öfter geben …

Gruß
Jörg Zabel

Schon klar. Aber wenn der Eigentümer keinen Pachtvertrag vorweisen kann und der Pächter einen vorweisen kann, dann ist die Sache klar und der Eigentümer muss sich an die Kündigungsfrist halten. So war das gemeint.
Udo Becker