Grundstücks-Flächenaustausch, wer zahlt den Notar?

Hallo

Angenommen Person A hat ein Grundstück, teilweise bebaut, teilweise Garten. Aus früherer Zeit stimmt aber die Grundstücksgrenze nicht mehr vollständig mit der Bebauung überein. Teile des Gartens sind auf Gemeindegrund, dafür geht an anderer Stelle die Straße über das Grundstück von Person A.
Die Gemeinde bestellt nun eine Vermessung und aufgrund der Messdaten wird ein Flächentausch vorgenommen, so daß der Garten von A nun komplett auf seinem Grundstück ist, und die Straße entsprechend auf Gemeindegrund. Dabei bleibt ein Quadratmeter mehr bei der Gemeinde. Also die Gemeinde bekommt einen Quadratmeter mehr von A als dieser von der Gemeinde.
Jetzt will der Bürgermeister einen Notartermin um die geänderten Grundstückgrenzen einzutragen, und dabei 20 Euro an A zu bezahlen, für den einen m².
Wer zahlt dann den Notar? A? Das wäre ein schlechter Tausch, 20 Euro für den einen m² bekommen und dafür 100 Euro für den Notar abdrücken? Oder die Gemeinde? Oder beide?

Der Flächentausch geschieht doch in beiderseitigem Einvernehmen, bzw. dient beiden gleichermaßen.
A hat eindeutige Grenzen, die Gemeinde hat ebenfalls Straße auf Eigenland.

Also teilen sich beide die Notarkosten (und eigentlich auch die Vermessung)

MfG
duck313

Hallo,

Das bedeutet im Ergebnis, dass Jeder zukünftig Eigentümer der Flächen ist, die er nutzt und dass ein abweichender Zustand beseitigt wird. Das sollte im Interesse von A und der Gemeinde sein.

Es passiert immer wieder, dass so ein Tausch „nicht aufgeht“. Das wird in den meisten Fällen so sein.

So weit, so gut.

Darum geht es doch gar nicht! Es ist doch nicht so, dass A an die Gemeinde „verkauft“ und weniger Geld erhält als die Unkosten sind. Es wird die Fläche X gegen die Fläche Y getauscht, davon haben Beide einen Vorteil.

Den Notar wird so bezahlt, wie man sich einigt. Die Gemeinde, oder A oder Beide.
Normalerweise sollte den Notar derjenige bezahlen, der einen Vorteil von der ganzen Sache hat. (Wer zahlt eigentlich die Vermessung?)

Möglicherweise ist das hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinfachte_Umlegung
eine bessere Lösung als ein notarieller Vertrag.

Gruß
Jörg Zabel