Hallo, wir bewohnen einen sogenannten Resthof und verfügen neben einem großen Grundstück auch über 4 kleine Ferienwohneinheiten. Mit unseren Einnahmen liegen wir weit unter der Grenze zum Gewerbe, weil wir nur im Frühjahr /Sommer einige Vermietungen haben. Unsere Versicherung hat uns jetzt eine Versicherung verkauft, mit der wir gegenüber unseren Gästen abgesichert sind, wenn denen auf dem frei zugänglichen Grundstück (Garten mit Kleintierhaltung) ein Schaden entsteht. Das war nicht billig. Wir sind jetzt das ganze Jahr abgesichert, obwohl wir höchstens 90 Tage vermieten. Reicht es nicht, wenn man bei Anreise sich ein (selbst aufgesetztes?) Formular unterschreiben lässt, mit dem der Gast in solch einem Fall auf Anspruch verzichtet? Oder müssen Schilder aufgestellt werden, die das Betreten auf eigene Gefahr besagen? Was kann ich, was muss ich machen, um mich vor Ansprüchen im Schadensfall zu schützen ohne das ganze Jahr die teure Versicherung zu zahlen???
Du denkst bitte daran, dass nicht nur zahlende und planbare Gäste dein Grundstück betreten können, sondern auch mal ein Kind aus der Nachbarschaft im Kindergartenalter, dem du kein Formular vorab unter die Nase halten kannst, und welches dieses ohnehin genauso wenig lesen könnte, wie ein Schild.
Ist so ein Fall nicht über die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Ok, ich habe es vielleicht etwas kompliziert formuliert. Die Frage ist, ob meine normale Haftpflichtversicherung nicht auch haftet, wenn jemanden auf Hof oder im Garten etwas passiert? Brauche ich zusätzlich eine Betriebshaftpflicht, ohne dass ich im gewerblichen Bereich tätig bin?
Deren Bedingungen kennst leider nur du. Und dein Versicherungsvertreter. Da kann hier keiner was zu sagen.
Pure Vermutung: es ist nicht inklusive, sonst bräuchte man gar keine weiteren, spezielleren Haftpflichtversicherungen.
Gruß
damals
Du reitest hier immer auf dem Begriff „Gewerbe“ herum, und dass du „weit unter der Grenze zum Gewerbe“ liegen würdest. Der Gewerbebegriff kann aber durchaus unterschiedlich je nach Anwendung ausgelegt werden. So ganz grundsätzlich ist ein Gewerbe „jede selbständige nachhaltige Betätigung, die beabsichtigt, Gewinn zu erzielen und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Handel beteiligt“. Und wenn du die Wohnungen nicht gratis zur Verfügung stellst, sondern zumindest versuchst, damit Geld zu verdienen, bewegst du dich zunächst mal in Bereich der Gewerblichkeit, vollkommen unabhängig davon, was du ggf. an steuerlichen Grenzen nicht überschreitest. Da du von „Resthof“ sprichst, gehe ich mal davon aus, dass du auch nicht landwirtschaftlich tätig bist, und so nicht als Gewerbe gelten würdest. Und wenn - wie anzunehmen - die Versicherung sich rein an der Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit orientiert (die interessiert die Steuerthematik nicht), dann reicht die private Versicherung hier nicht mehr.
Deine Antwort hilft mir! vielen Dank!
Ich war dann wohl fälschlich der Meinung, dass eine Betriebshaftpflicht im Zusammenhang mit angemeldeten Gewerbe steht. Keinesfalls will ich auf etwas herumreiten, aber so konnte ich zumindest meinen Stand erklären, was für Euch als Antwortgeber eventuell von Wichtigkeit bei der Beantwortung sein könnte.
Jetzt bin ich schlauer!
Der Versicherung ist es im Zweifelsfall herzlich egal, ob du einer ggf. bestehenden Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes, zur Zahlung von Steuern, … nachkommst. Die Jungs wollen verdienen, und reagieren äußerst allergisch darauf, wenn man von ihnen mal Geld haben will. Da geht dann sofort die Sucherei nach allen möglichen Ausflüchten los, nicht leisten zu müssen. Und daher setzten die die Schwelle für die Annahme einer Gewerblichkeit natürlich niedrigst möglich an. Und wenn du dir die von mir gelieferte Definition des Gewerbebegriffs ansiehst, dann dürftest du der unterfallen, vollkommen unabhängig davon, wer dir trotzdem aufgrund des geringen Umfangs der Tätigkeit gewisse Sonderrechte einräumt.
BTW: Es wäre natürlich auch etwas putzig, sich durch die Missachtung einer ggf. bestehenden Pflicht zur Anmeldung, Zahlung von Steuern, … dann auch noch das Privileg zu sichern, auf den Abschluss einer Versicherung für Gewerbetreibende verzichten zu können
Mal weniger böse formuliert: Die Versicherungsprämie bemisst sich nach konkreten Risiken (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe), und die liegen natürlich höher, wenn man an ständig wechselnde Gäste vermietet, die in gutgelaunter Urlaubsstimmung unaufmerksam über einen ihnen unbekannten Bauernhof stolpern, auf dem ganz andere Gefahren lauern als auf einem Einfamilienhausgrundstück, auf dem man nur gelegentlich mal privaten Besuch hat. Und man sollte da auch nicht auf die Versicherung schimpfen, dass die so teuer ist. Vielmehr muss man seine Mietpreise eben so gestalten, dass sie alle Kosten decken (also auch die Versicherung), und trotzdem noch etwas am Ende übrig bleibt.