Hallo
Werden nach einer privaten Grundstücksvermessung, die Messergebnisse immer dem Katasteramt übermittelt?
Der Vermessungsingenieur wird schließlich von dem Grundbesitzer bezahlt, darf der dann trotzdem die Messdaten weitergeben? Oder muss er dies sogar?
Hallo,
Was genau verstehst Du unter „private Grundstücksvermessung“?
An das Katasteramt wird das übermittelt, was Einfluss auf das hat , was als „Kataster“ bei der Behörde geführt wird. Die Anforderungen dazu können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Ansonsten kann Jeder messen solange er lustig ist und auch einen Vermessungsingenieur damit beauftragen. Probleme kann es dabei nur geben, wenn es in den Bereich „behördliche Vermessungen“ (= Kataster) geht und/oder irgendeine „Garantie“ für die Vermessung übernommen werden soll/muss.
Stimmt.
Je nach Bundesland ist der Eigentümer verpflichtet „Unterlagen, die für das Kataster von Bedeutung sind“ auf eigene Kosten (von einem Vermessungsingenieur) erstellen zu lassen. Eigentum verpflichtet eben …
(Ungefähr genauso, wie Du Dein Auto auf eigene Kosten zulassen musst.)
Für weitere Auskünfte musst Du mehr Informationen geben. Nebenbei gesagt macht der Vermessungsingenieur in erster Linie immer das, wofür er beauftragt und bezahlt wurde.
Gruß
Jörg Zabel
Also, der Vermessungsingeneur sollte zwei Grenzsteine ausmessen, dazwischen ist noch ein Dritter. Es ging mir nur um den Winkel, ob die Grenzsteine wirklich in der Geraden stehen oder ob jetzt ein Winkel vorhanden ist.
Ich hatte es mit einer Schnur abgemessen und es war eindeutig ein Winkel darin.
Die letzte Vermessung ist von 1990 gewesen. Danach ist keine Vermessung mehr gewesen. Dies hat der Leiter vom Katasteramt sogar vor einem Gericht gesagt.(Hier ging es um die Grenzsteine der gegenüberliegenden Seite, des Grundstückes). Es sind die alten Daten von 1990.
Der Vermessungsingeneur hat also 6x gemessen(ich weiss nicht genau, wie das geht, er ist immer wieder weggefahren und wiedergekommen)
Danach sagte er:" Es ist alles in Ordmnung, es sind genau die Daten von 1990."
Soweit so gut. Gegen den Vermessungsingeneur kommt man ja nicht an. Ausser ich würde vor Gericht gehen.
Dies bringt aber nichts, wie sollte ich es beweisen, wenn nur Vermessungen anerkannt werden.
Jetzt bekomme ich aber diesen Leistungsbescheid vom Katasteramt, für Eintragung der Ergebnisse einer Grenzfeststellung. Und das verwirrt mich jetzt völlig. Warum muss dort etwas eingetragen werden, wenn die Daten doch völlig identisch sind?
Es gilt das niedesächsische Vermessungsrecht.