Was passiert - rechtlich - wenn ein Käufer eines Grundstücks den Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt oder garnicht bezahlt? Angenommen - der Kaufvertrag wurde bereits vor einem Notar geschlossen?
Kann der Verkäufer rechtlich gegen den Käufer vorgehen und Schadenersatz fordern?
Danke
Udo
und
Schadenersatz fordern?
welchen schaden hat er denn außer den verzugszinsen nach § 288 bgb ?
Kann der Verkäufer rechtlich gegen den Käufer vorgehen und Schadenersatz fordern?
Zu allererst sollte man auf Erfüluung des Vertrages klagen (falls eine Klage überhaupt notwendig wird). Falls ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, kann man auch diesen versuchen erstattet zu bekommen.
Das er kein Geld bekommt, aber die Immobilie auch nicht anderweitig veräußern kann?
Gruß
Tina
Das er kein Geld bekommt,
Da wären Verzugszinsen. Aber das hatten wir ja schon.
aber die Immobilie auch nicht
anderweitig veräußern kann?
Kann er doch sowieso nicht, wenn er bereits einr notariellen Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen hat.
Fazit: Unsinnige Antwort.
Gruß
S.J.
Hallo,
falls der Käufer einen notariellen Kaufvertrag in Händen hält, sollte er mal unter dem Punkt Verzugsregelungen nachschauen, dort müsste eigentlich alles geregelt sein, wie Verzugszinsen, Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in das gesamte Vermögen des Käufers, Vorgehensweise etc.
Gruß
Wolfgang
Das er kein Geld bekommt,
Da wären Verzugszinsen. Aber das hatten wir ja schon.
Ich rede vom Kaufpreis, davon das er kein Geld für seine Immobilie bekommt, diese aber auch nicht anderweitig verkaufen kann!
aber die Immobilie auch nicht
anderweitig veräußern kann?Kann er doch sowieso nicht, wenn er bereits einr notariellen
Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen hat.
Eben, wie ich bereits sagte…
Fazit: Unsinnige Antwort.
Die Frage war, welchen Schaden er außer Verzugszinsen hat, also doch eine sinnvolle Antwort.
Verzugszinsen wären da wohl noch das geringste Problem. Hinzukommen dürften noch Anwaltskosten, Zwangsvollsteckungskosten und und und…
Aber Danke für Deine nette Antwort!
Gruß
Tina
Da wären Verzugszinsen. Aber das hatten wir ja schon.
Ich rede vom Kaufpreis, davon das er kein Geld für seine
Immobilie bekommt, diese aber auch nicht anderweitig verkaufen
kann!
Ich weiß nicht, was daran so schwer ist. Wenn jemandem Geld zusteht und er es nicht bekommt, ist der einzig bezifferbare Schaden dafür der Zins.
Danke für alle sinnvollen und andere Antworten.
Udo
Ihr habt sehr geholfen.
Und was ist mit den anfallenden Rechtsanwaltskosten? Den eventuell anfallenden Zwangsvollstreckungskosten usw., also dem sogenannten Verzugsschaden? Was ist wenn der Verkäufer das Geld anderweitig benötigt, beispielsweise für eine neue Immobilie und nun selbst in Verzug gerät, meinst Du nicht da wäre der Käufer schadensersatzpflichtig?
Gruß
Tina
Hallo,
üblicherweise enthält ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück eine Klausel, dass sich der Käufer der sofortigen Vollstreckung unterwirft. D.h. eine Klage auf Erfüllung ist dann nicht nötig.
Der Verkäufer kann sofort den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Kaufpreises beauftragen (d.h., wenn er eine vollstreckbare ausfertigung der Urkunde hat).
Sollte das Geld nicht ausreichen: Grundstück anderweitig verkaufen und den Schaden einklagen/verrechnen.
Gruß
HaWeThie
Grau ist alle Theorie… Zwangsvollstreckung etc.
Ich empfehle jedem, der seinem Geld „nachlaufen“ muss, zuerst Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einzuholen, andernfalls „wirft der dem schlechten Geld sein gutes hinterher“. Das gilt für alle Rechtsgeschäfte.