Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann und seine Schwester haben ein Gemeinschaftsgrundstück. Dieses wurde Anfang diesen Jahres geteilt. Im Zuge der Teilung hat seine Schwester ihm zugesagt, ihm ein Teil Ihres eigenen, angrenzenden Grundstückes (kein Bau- oder Gartenland, sondern Grünland) zu verkaufen, dies wurde von ihr auch schriftlich festgehalten und dokumentiert. Dafür hat Sie bereits im vergangenen Jahr einen Betrag in Höhe von 2.500,00 Euro aus einer Verpflichtung, die sie meinem Mann gegenüber hatte, einbehalten. Ein Notarvertrag wurde noch nicht geschlossen, weil sie bisher vorgeschlagene Termine nicht wahrnehmen konnte oder wollte. Sie hat uns jedoch (auch unter Zeugen) gestattet, das Grundstück, welches sich in einem ziemlich desolaten Zustand befand, zu bearbeiten und als Garten zu nutzen (dies nun schon seit fast einem Jahr). Gestern erhielten wir ein Schreiben von ihr, dass Sie das Grundstück nicht mehr verkaufen will. Allerdings haben wir bereits die Kosten für die Teilung und Vermessung bezahlt. Außerdem sind uns weitere Kosten für die Instandsetzung des Grundstückes entstanden. Und was ist mit dem Betrag von 2.500,00 Euro den Sie bereits seit fast 2 Jahre einbehält. Wir benötigen dieses Grundstück dringend und fragen uns jetzt, welche Möglichkeiten wir haben, doch noch den Kauf abzuwickeln. Haben Sie da einen Rat für uns?
Hallo Dophida,
den Kauf erzwingen wird schwierig sein, doch die Erstattung der Kosten für die Teilung usw., eventuell auch Schadenersatz und die 2500,- + Zinsen können sie einfordern.
Auf jeden Fall brauchen Sie einen guten Anwalt. Dieser kann ja nochmal den versprochenen Verkauf einforden und auf eine alternative Schadenersatzforderung einschließlich Prozesskosten, hinweisen.
Am besten (und einfachsten) wäre natürlich eine gütliche, persönliche Einigung zwischen ihrem Mann und seiner Schwester.
Gruß, Charly Berlin
Das ist eine verfahrene Situation. Grundsätzlich sind alle Grundstücksgeschäfte notariell durchzuführen. Ein Kaufvertrag, auch mündlicher Art, über ein Grundstück bedarf der notariellen Beglaubigung. Ob in diesem Fall aufgrund der erheblichen Aufwendungen, die Sie bereits getätigt haben, ein Prozss erfolgversprechend ist, müssten Sie einen Rechtsanwalt fragen. Ich würde meinen, es sieht leider nicht so gut aus für Sie.
Vielen Dank, Charly für die Auskunft. Wir haben schon angedacht einen Anwalt einzuschalten, da das Verhältnis zwischen meinem Mann und seiner Schwester mehr als schwierig zu bezeichnen ist und eine gütliche, persönliche Einigung mit ihr wahrscheinlich nicht möglich sein wird.
Gruß Dophida
Vielen Dank für die Antwort. Wir haben auch schon angedacht einen Anwalt zu beauftragen, da eine gütliche Einigung zwischen meinem Mann und seiner Schwester wahrscheinlich nicht möglich sein wird.
Gruß dophida
Der Anspruch auf Übertragung des Eigentums entsteht erst und nur dann, wenn ein notarieller Vertrag darüber beurkundet worden ist. solange keiner vorliegt und nur Versprechungen bestehen, kann allenfalls der Ersatz von Schaden (Auslagen, Investitionen) geltend gemacht werden, wenn sich alles beweisen läßt. Hierzu wird sicher der juristische Beistand durch einen Anwalt oder Notar (letzterer ist kostengünstiger, falls Sie eine gütliche Vermittlung anstreben) nötig werden.-- Übrigens: Das Wort Sie in Großschrift ist im Deutschen nur dann richtig, wenn es sich um eine persönliche und direkte Anrede gegenüber dem Angeschriebenen handelt. Sonst also bitte Kleinschrift!!! Ebenso das Wort Ihnen (und Ihn). Danke.
Gruß H.G.
Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann und seine Schwester haben ein
Gemeinschaftsgrundstück. Dieses wurde Anfang diesen Jahres
geteilt. Im Zuge der Teilung hat seine Schwester ihm zugesagt,
ihm ein Teil Ihres eigenen, angrenzenden Grundstückes (kein
Bau- oder Gartenland, sondern Grünland) zu verkaufen, dies
wurde von ihr auch schriftlich festgehalten und dokumentiert.
Wir
benötigen dieses Grundstück dringend und fragen uns jetzt,
welche Möglichkeiten wir haben, doch noch den Kauf
abzuwickeln. Haben Sie da einen Rat für uns?
Lieber H. G.,
vielen Dank für die Antwort. Wir werden uns am Montag mit einem Rechtsanwalt treffen, um das alles zu erörtern.
Bezüglich der Groß- und Kleinschreibung auch vielen Dank für den Hinweis. Aber manchmal, wenn die Emotionen mit mir durchgehen, kommt es zu solchen kleinen Fehlern
. Aber trotzdem nochmal DANKE!!
Gruß Doris Dax