Grundstück

Es werden gleichzeitig zwei Reihenmittelhäuser und zwei Reiheneckhäuser gebaut. Uns gehört ein Reihenmittelhaus.
Keines der Häuser ist fertig gestellt und bezogen. Die Gartenanlagen sind noch nicht erstellt; Zäune noch nicht gebaut.
In unserem Haus musste ein Sickerschacht für das Regenwasser gebaut werden; dazu mussten Baufahrzeuge durch das Grundstück des Reiheneckhauses fahren.
Die Nachbarin des Reiheneckhauses hat die Zufahrt verweigert und eine Zahlung von 1200 Euro verlangt.
Ist sie dazu berechtigt?
Im notariellen Kaufvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Danke für die Antworten!

Hallo @michi,
Sie werden doch sicherlich von irgendjemandem das Haus gekauft haben, der widerum einen Bauleiter für dieses Gesamtprojekt hat. An diese Leute sollten Sie sich wenden. Im übrigen darf ich als Bauingenieur keine Rechtsberatung machen.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Sie sind nicht berechtigt fremde Grundstücke zu begehen oder zu befahren. Ein Sickerschacht dürfte im Hinblick auf die vorhandene Kanalisation für das Gebäude kaum wichtig sein. Ob Sie hier das Leitungs- und Hammerschlagrecht gegen geringe Gebühr durchsetzen können, scheint fraglich und müßte ggfs. gerichtlich geklärt werden. Ohne einen Gerichtsbeschluß gilt das Wort des betroffenen Grundstückseigentümers, über dessen Grundstück gefahren oder gegangen weden soll.

Hallo,

Wegezoll gab es eigentlich nur im Mittelalter. Normalerweise verpflichtet man sich, für entstandene Schäden aufzukommen. Da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt, die ich nicht beantworten darf, solltest du einen Anwalt befragen. Es sind auch viele Fragen offen, wie Realteilung oder WEG? Teilungserklärung vorhanden? Baufirma und Werkvertrag für alle Häuser usw.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten