Person 1 hat zu lebzeiten mit einem notariellen schenkungsvertrag an 3 kinder zu je einem anteil ackerland verschenkt. Die personen 2, 3, 4 stehen bis heute nicht im grundbuchamt als eigentümer.
Nun sind sich alle drei beschenkte einig, das gesamtgrundstück (nicht jeder anteil extra) zu verkaufen. Kaufinteressenten gibt es.
Können die personen 2, 3, 4 ohne dass sie im grundbuch stehen, aber mit der schenkungsurkunde in der hand überhaupt verkaufen ?
In der schenkungsurkunde steht auch, das das gesamtgrundstück noch teilvermessen werden muss, damit eine eintragung im grundbuch erfolgen kann.
Das macht doch aber nur sinn wenn sich alle nicht einig wären mit dem verkauf.
Es ist doch unlogisch erst teilvermessen zu lassen, wenn ein käufer das gesamte Grundstück haben möchte und 2, 3, 4 damit einverstanden sind.
Kann ein Grundbuch eintrag nur erfolgen wenn die drei grundstücke teilvermessen wurden ?
Hallo,
den Personen 2,3 und 4 ist zu raten sich bei einem Notar zu ihrem Anliegen beraten zu lassen. Ohne genauere Kenntnis der Schenkungsurkunde ist hier jeder weitere Fallbezogene Auskunft zur Kaffeesatzleserei.
Allgemein gilt jedoch: Wenn die Auflassung an die Schenkungsempfänger vollzugsreif wäre, kann ohne Zwischeneintrag gleich an den neuen Erwerber aufgelassen werden (Kettenauflassung). Es bedarf somit keiner Zwischeneintragung.
ml.