Grundstück absichern

Hallo zusammen,

wenn ein Privat-Grundstück mit Wohnhaus an einem terassierten Hang liegen würde, und der Eigentümer aus Bequemlichkeit eine Treppe den Hang hoch zur darüberliegenden Straße anlegte, müsste er diese, da die Treppe direkt an der Straße nach unten führend beginnt, absichern? Also beispielweise mit einem abschließbarem/geschlossenen/abgeschlossenen Tor? Zum Beispiel damit Kinder da nicht runterstürzen?
Danke vorab
Michael

Moinsen!

Ich denke nicht, dass es hier schon einen Treppensicherungsparagrafen gibt, aber ich denke, einige Anregungen findest Du in diesem Thread, in dem um die ähnliche Problematik, nur halt in Bezug auf Gartenteiche geht: /t/sicherung-eines-gartenteiches/3494930

Gruß

Markus