Hallo zusammen,
wenn ein Privat-Grundstück mit Wohnhaus an einem terassierten Hang liegen würde, und der Eigentümer aus Bequemlichkeit eine Treppe den Hang hoch zur darüberliegenden Straße anlegte, müsste er diese, da die Treppe direkt an der Straße nach unten führend beginnt, absichern? Also beispielweise mit einem abschließbarem/geschlossenen/abgeschlossenen Tor? Zum Beispiel damit Kinder da nicht runterstürzen?
Danke vorab
Michael