Halli Hallo,
ich möchte mein erworbenes Grundstück einzäunen lassen, nach Überprüfung meinerseits sind jedoch keine Grenzpunkte sichtbar. also habe ich mein Grundstück anhand meines Flurkartenauszuges grob abgesteckt, was zu einer großen Diskussion mit meinem Nachbarn führte. Dieser meinte nunmehr wir sollen unser Grundstück doch erstmal vermessen lassen.
Eine Vermessung kostet sicherlich richtig Geld, beteiligen will sich der Nachbar jedoch nicht. Was soll ich nun machen, selber messen und Zaun bauen und den Nachbarn ne Vermessung machen lassen oder was denkt ihr?
Joho,
erstmal würde ich mich fragen: Was wären die
Konsequenzen, wenn ich den Zaun einfach so baue? Was
würde der Nachbar tun?
Hast du ihm mal den Flurkartenauszug gezeigt?
Dass die Grenzpunkte nicht zu sehen sind, sagt auch
nichts aus. In der Regel sind sie auch vergraben und
liegen zw. 20cm und 50cm unter der Erde. Jedoch nur mit
einem groben Flurkartenauszug danach wahllos zu graben
kann sehr aufwändig sein - weiß ja nicht wieviel Lust
du daran hast.
Ob das bei Grenzfeststellungen auch so ist … da bin
ich mir gerade nicht so sicher … aber u.U. richten
sich die Kosten der Vermessung auch nach dem groben
Wert des Gebäudes.
Dann gibts auch noch den Unterschied zwischen einre
Grenzanzeige (euch wird einfach nur vom Vermesser
gezeigt wo die Grenzpunkte sind) und einer amtlichen
Grenzfeststellung, wenn die Grenze für dich und deinen
Nachbarn strittig ist. Diese beiden Punkte sind
unterschiedlich teuer, ihr müsstet euch für einen
Kostenvoranschlag mal an einen Vermesser wenden.
Offiziell sollte das bei jedem Vermesser gleichviel
kosten, weil sich deren Rechnungen nach der
Gebührenordnung für öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure richtet (zumindest in NRW…) …
rein praktisch gibt es aber doch immer hier und da
„Rabatte“ … irgendwie versuchen auch diese guten
Herren Wettbewerb in ihren Markt zu bekommen 
Hallo jamileepaul,
also, wenn Du den Ärger mit Deinem Nachbarn vermeiden willst, solltest Du Dich für eine amtliche Vermessung Deines Grundstückes entscheiden. Ja, das kostet richtig Geld, in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße. Da gibt es Gebührenordnungen, an die man als Vermesser gebunden ist (da ist auch nichts verhandelbar). Deinem Nachbarn kannst Du das nicht auf’s Auge drücken - der ist für die Vermessung Deines Grundstücks nicht zuständig.
Baust Du den Zaun jetzt einfach so nach Deiner „Grobabsteckung“, kannst Du Dir rechtlichen Ärger einhandeln. Steht der Zaun nämlich dann auf dem Grundstück Deines Nachbarn, hast Du überbaut, und Dein Nachbar kann den Abriss des betroffenen Abschnitts verlangen. Das wird dann halt auch teuer …
Fazit: von mir eine Stimme pro Vermessung (und nicht nur, weil ich Vermesser bin
) - erspart Dir auch für die Zukunft eine Menge Ärger.
MfG Girithon.
ich weiss zwar nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber grundsätzlich kannst du dir die Grenze anzeigen lassen vom zuständigen Amt (Kataster oder Bodenmanagement), die Kosten muss der Antragsteller tragen.
Vielleicht kannst Dich mit dem Nachbarn einigen die Kosten zu teilen.
Oder du baust einfach den Zaun, aber wenn er die Genze dann anzeigen lässt, musst ihn auf deine Kosten weider entfernen…
Hallo jamieleepaul,
also ich würde auch muffelig reagieren, wenn sich mein Nachbar ohne Absprache „einzäunen“ würde.Grundsätzlich gilt das Nachbarschaftsrecht (hier in NRW)---->
§ 32 NachbG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenEinfriedigungspflicht
(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt.
—Sonst mal hier nachschauen:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
Wenn die Grenze nicht mehr erkennbar ist, bleibt nur noch eine Grenzanzeige durch ein Vermessungsbüro - kostet natürlich. Oder beim Katasteramt Grenzmaße erfragen und selbst abstecken, wenn Know-how vorhanden.
Event. Kosten sind -s.o.- von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen.
Also , immer schön friedlich mit dem Nachbar umgehen und diesen frühzeitig beteiligen…
Gruß
Willy1301
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Frage regelt sich nach Landesrecht beziehungsweise den dortigen Gepflogenheiten. Regel ist, dass derjenige, welcher eine Grenzziehung bestreitet, eine Vermessung auf seine Kosten beauftragen kann. Die Lage ist oft schwierig. Wenn Sie die Kosten und ein späteres Streitrisiko nicht tragen wollen, bleibt wohl nur noch, ein leicht veränderbares Einzäunen (oder keines) vorzuziehen, wobei z.B. das Pflanzen einer Hecke wohl nicht zur billigsten Lösung zählen wird.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.340 Tagen 1.641 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)
Ihnen bleibt keine andere Wahl, als tief in die eigene Tasche zu greifen und die Grenzen Ihres Grundstückes amtlich überprüfen zu lassen. Dabei werden dann die Grenzzeichen für jedermann sichtbar neu gesetzt. Bauen Sie ohne eine solche Grenzfestlegung einen Zaun, dürften die Folgekosten für Sie deutlich höher werden, wenn der Zaun neu gesetzt werden muß und Sie dann die Kosten des Nachbarn für das Verfahren und das zur Beweiserhebung erforderliche Gerichtsgutachten alleine zu tragen haben. Tipp: Fragen Sie doch mal die Vorbesitzer, die in aller Regel wissen, an welcher Stelle die Grenzmarken zu finden sind, selbst auf die Gefahr hin, dass inzwischen Gras darüber gewachsen wäre.
Servus Paul!
Leider kenne ich die Genauigkeitsverhältnisse der Flurkarte in Deutschland nicht. In Österreich gibt es teilweise ‚neu‘ vermessene Grundstücke deren Grenzpunkte anhand der Koordinaten auf wenige cm genau zurückgesteckt werden können und Grundstücke bei denen der Kataster nur eine Vergrößerung der ‚kaiserlichen‘ Aufnahme ist und mit der Natur um mehrere Meter differieren kann! Hier gilt meist der ‚letzte ruhende Besitzstand‘.
Ich würde mich auf alle Fälle erkundigen und wenn möglich die Grenze rückstecken lassen, da dies sicher günstiger ist, als den Zaun 2x aufzustellen oder einen Rechtsstreit zu beginnen. Vielleicht übernimmt der Nachbar ja einen Anteil!
Liebe Grüße G. Moser
Hallo,
auf jeden Fall würde ich mir die Grenzen abstecken lassen. So bleibt ne Menge Ärger erspart.
MfG