Grundstück für 1EURO umschreiben?

Seit einigen Jahren bin ich nun Besitzer eines alten und renovierungsbedürftigen, aber eigenen Hauses mit Grundstück. Jedoch muss ich leider feststellen, dass es in der heutigen Zeit nicht immer von Vorteil ist, ein Haus mit Grundstück zu besitzen. Insbesondere wenn es um die Beantragung von Sozialleistungen(jene H. IV - Leistungen) geht fällt einem dieser Umstand schwer auf die Füße.
Da dies demnächst leider auf mich zu käme und ich in dem Fall nur wegen dem Haus leer ausgehen würde trage ich mich mit dem Gedanken, das Haus auf meine Mutter umzuschreiben. Sprich meine Mutter(wohnt wo anders) wäre der Eigentümer und ich wohne in ihrem Haus (in verkleinerter Wohnung - max.45qm) zur Miete. So wäre ich auf jeden Fall erst mal weiter krankenversichert und meine Brötchen könnte ich auch selbst bezahlen. Letztlich bin ich ja genau so mittellos wie andere Sozialleistungsempfänger, die nur eben kein Haus haben. Auch wenn ich die Hoffnung noch habe bald wieder eine Arbeitsstelle zu finden weis man ja nie wie lange es noch dauern kann (… und der Putz von den Wänden zum Frühstück ist mir dann doch ein wenig zu trocken).

Nun meine Frage, wie schreibt man ein Grundstück so „kostenarm“ wie nur möglich um.

  • Letztlich ginge das ja nur über einen Kaufvertrag bei Notar oder?
  • Oder wie sieht’s mit Schenkung aus ?
  • Wie wären in etwa die Kosten für den Notar bei 1EURO Kaufpreis?
  • Entstehen Grunderwerbssteuern für meine Mutter, zählt da der Kaufpreis oder tatsächliche
    Verkehrswert ?
  • Habe noch Anspruch auf ein bisschen Eigenheimzulage, verliere ich diese?
  • Entstehen möglicherweise noch andere Kosten, gibt’s noch irgendwas zu beachten, was ich bisher übersehen habe?

Über Tipps auch nur zu einzelnen Punkten würde ich mich sehr freuen.

MfG
Stephan

PS: Dieser Beitrag soll nicht unter dem Motto „Wie nutze ich Sozialleistungen aus“ verstanden sein. Jedoch soll die Frage erlaubt sein ob es in unserem Sozialstaat gerecht ist, dass derjenige der ein (altes und renovierungsbedürftiges) Haus für seine Zukunft erwirbt (… sogar schlechter wohnt wie manch anderer zur Miete) und somit langfristig etwas für seine Altersvorsorge tut rigoros von Sozialleistungen(sogar Krankenkassen- und Rentenbeiträge) ausgeschlossen wird?

Hai,

na ja, um sachlich zu antworten:

  • Letztlich ginge das ja nur über einen Kaufvertrag bei Notar
    oder?
  • Oder wie sieht’s mit Schenkung aus ?

Alle Verträge, die die Übertragung von Immobilien zum Inhalt haben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Am Notar kommt Ihr also nicht vorbei.

  • Wie wären in etwa die Kosten für den Notar bei 1EURO
    Kaufpreis?

Der Kaufpreis ist zweitrangig - der Notar dürfte Euch normalerweise nicht abnehmen, daß das Haus tatsächlich nur einen Wert von 1 € hat - und die Notar- und Gerichtskosten (sowie m. E. auch Steuern) gehen von dem tatsächlichen Wert des Hauses aus. Es gibt Katasteramtsrichtwerte etc., auf die dann zurückgegriffen wird.

  • Entstehen Grunderwerbssteuern für meine Mutter, zählt da der
    Kaufpreis oder tatsächlicheVerkehrswert ?

Was für die Steuer genau zählt, weiß ich nicht, vermute aber der tatsächliche Verkehrswert (die Finanzämter arbeiten glaub ich mit einem Einheitswert, darüber weiß ich aber leider nichts Genaues)

Grunderwerbsteuer dürfte aber sowieso nicht anfallen, weil es sich um „Übertragung zwischen Verwandten in gerader Linie“ handelt.

Soweit das, was ich beantworten konnte.

Alles andere bewerte ich nicht. :smile:

Freundliche Grüße,

Schnägge

Hallo,

Insbesondere wenn es um die Beantragung von
Sozialleistungen(jene H. IV - Leistungen) geht fällt einem
dieser Umstand schwer auf die Füße.

Nicht, daß ich wüsste. Erkundige Dich mal im Brett ‚Arbeits- und Sozialamt‘. Imho wird man Dich nicht zwingen, das Haus zu verkaufen. Im Gegenteil wird sogar ein Teil der laufenden Kosten übernommen, wie sie auch bei einer Mietwohnung anfallen würden.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wird man Dir vorwerfen, daß Du das Haus verschenkt hast und dieses Geschenk zurückfordern.
Im übrigen dürfte auch noch ggf. Schenkungssteuer anfallen, die der Erbsteuer entspricht.
Und schließlich wird man Deine Mutter je nach ihrem Einkommen zu Deiner Unterstützung auffordern. Erst recht, wenn ihr das Haus gehört, in dem Du wohnst.
Gruß
Axel (Laie)

Hallo,

  • Entstehen möglicherweise noch andere Kosten, gibt’s noch
    irgendwas zu beachten, was ich bisher übersehen habe?

Der Versuch, sich durch das Verschenken (ob hier ein „Kaufpreis“ von 1 € verlangt wird oder nicht ist egal) sich Sozialleistungen zu erschleichen ist natürlich illegal.

Von daher würde ich dringend raten, einen guten Fachanwalt zu rate zu ziehen, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Es müsste eine Gestaltung gewählt werden, bei der das Eigentum auf die Mutter übergeht aber sich rechnerisch keine Schenkung ergibt. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass die Mutter im Gegenzug zur Schenkung ein Wohnrecht, eine Renovierungsverpflichtung oder anderes Geldwertes leistet.

  • Habe noch Anspruch auf ein bisschen Eigenheimzulage,
    verliere ich diese?

Ja

PS: Dieser Beitrag soll nicht unter dem Motto „Wie nutze ich
Sozialleistungen aus“ verstanden sein. Jedoch soll die Frage
erlaubt sein ob es in unserem Sozialstaat gerecht ist, dass
derjenige der ein (altes und renovierungsbedürftiges) Haus für
seine Zukunft erwirbt (… sogar schlechter wohnt wie manch
anderer zur Miete) und somit langfristig etwas für seine
Altersvorsorge tut rigoros von Sozialleistungen(sogar
Krankenkassen- und Rentenbeiträge) ausgeschlossen wird?

PS: Natürlich verstehe ich diesen Beitrag unter dem Motto „Wie nutze ich Sozialleistungen aus“. So ist er ja auch gemeint :smile:

Ob das Gesetz gut oder schlecht ist, sollte aber tatsächlich in einem anderen Forum diskutiert werden.

Unstrittig sollte hier wie überall sein, dass aber keine illegalen Maßnahme (z.B. Falschangaben beim Beantragen von Sozialleistungen) vorgenommen werden.

Hi!

Nur soviel:

Letztlich bin ich ja genau so mittellos wie andere
Sozialleistungsempfänger, die nur eben kein Haus haben.

Natürlich bist Du das nicht. Bevor Du von mir lebst, kannst DU erst mal Dein Haus verkaufen.

Auch
wenn ich die Hoffnung noch habe bald wieder eine Arbeitsstelle
zu finden weis man ja nie wie lange es noch dauern kann (…
und der Putz von den Wänden zum Frühstück ist mir dann doch
ein wenig zu trocken).

Nun meine Frage, wie schreibt man ein Grundstück so
„kostenarm“ wie nur möglich um.

Glücklicherweise fallen Grunderwerbs- und Schenklungssteuern an, so dass solche Deals nicht ohne weiteres möglich sind.

Zudem ist das ganze nicht legal.

  • Letztlich ginge das ja nur über einen Kaufvertrag bei Notar
    oder?

Wenn Du Geld für das Haus bekommst, musst Du es ja auch für die Berechnung Deiner Ansprüche angeben.

  • Oder wie sieht’s mit Schenkung aus ?
  • Wie wären in etwa die Kosten für den Notar bei 1EURO
    Kaufpreis?
  • Entstehen Grunderwerbssteuern für meine Mutter, zählt da der
    Kaufpreis oder tatsächliche
    Verkehrswert ?
  • Habe noch Anspruch auf ein bisschen Eigenheimzulage,
    verliere ich diese?
  • Entstehen möglicherweise noch andere Kosten, gibt’s noch
    irgendwas zu beachten, was ich bisher übersehen habe?

Über Tipps auch nur zu einzelnen Punkten würde ich mich sehr
freuen.

Ich hoffe nur, es hat hier niemand „Tipps“, die einen solchen Deal doch ermöglichen könnten.

MfG
Stephan

PS: Dieser Beitrag soll nicht unter dem Motto „Wie nutze ich
Sozialleistungen aus“ verstanden sein. Jedoch soll die Frage
erlaubt sein ob es in unserem Sozialstaat gerecht ist, dass
derjenige der ein (altes und renovierungsbedürftiges) Haus für
seine Zukunft erwirbt (… sogar schlechter wohnt wie manch
anderer zur Miete) und somit langfristig etwas für seine
Altersvorsorge tut rigoros von Sozialleistungen(sogar
Krankenkassen- und Rentenbeiträge) ausgeschlossen wird?

Naja…

At the end of the day möchtest Du, dass ich Dir Dein Haus erhalte. Und das lehne ich ab.

Grüße,

Mathias

Danke an alle, dass das meine Frage bisher doch so rege diskutiert wird. Mir ist natürlich klar, dass diese Situation von verschiedenen Seiten betrachtet unterschiedlich aufgefasst wird.
Gerade deshalb ist jede konstruktive Antwort hilfreich. Auch wenn zum Schluss klar wird, das diese Variante möglicherweise ein Tanz auf zu dünnem Eis wäre.
Wenn die Situation so wäre wie Axel schreibt „… sogar ein Teil der laufenden Kosten übernommen, wie sie auch bei einer Mietwohnung anfallen würden“, würde niemand auf solche Ideen kommen, jedoch kenne ich Einige, die genau mit dem Antrag auf Übernahme der laufenden Kosten alle Sozialleistungen verloren haben(„max. 800qm Grundstück“ ist auf dem Lande nichts).
Es wäre aus meiner Sicht wirklich mal zu diskutieren, wie durchdacht diese Harz IV Regelung ist.

Ich freue mich über jeden sachlichen Beitrag, der dazu beiträgt welche Lösung in dieser Situation die Beste ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan

PS:
Im übrigen lieber Mathias hast Du aus Deiner kurzzeitigen Sichtweise eines momentan erwerbstätigen Mieters möglicherweise Recht, jedoch hoffe ich, dass Du immer deinen Job behältst und für den anderen Fall …, du auch Hausbesitzer wirst, damit ICH nicht irgendwann DEINE Sozialleistungen tragen muss.

Frage an dich
Hallo,

Grunderwerbsteuer dürfte aber sowieso nicht anfallen, weil es
sich um „Übertragung zwischen Verwandten in gerader Linie“
handelt.

Kannst du mir das noch mal etwas genauer beschreiben?

Mein Fall.
Meine Schwester und ich haben je zu 50% das Haus meiner Mutter geerbt. Nun will ich die Hälfte meiner Schwetser abkaufen.
Heisst das ich muss keine Grunderwebssteuer bezahlen oder muss ich da noch etwas beachten oder zählt das in diesem Falle nicht?

mfg

Bert

Hi,

wenn du es deiner Schwester abkaufst, musst du auch Grunderwerbssteuer zahlen. Wenn du es geschenkt bekommst nicht. Jeder Verkauf geht ueber einen Notar und wird von diesem beim Finanzamt und Grundbuchamt gemeldet. Finanzamt verwaltet dann auch die Freibetraege, die man bei Schenkungen hat.

Es bleibt also nicht ganz billig und ist mit Aufwand und Lauferei verbunden.

Gruesse

Thomas