Das ist nur eines von den ganz vielen Problemen, die sich aus so einer Konstellation ergeben. Die muss man alle in einer Gesamtschau mit den Vorteilen, ggf. nur so zu einer Bebaubarkeit zu kommen abwägen.
Klassischer Fall für so ein Konstrukt sind bestehende familiäre Beziehungen (Kind baut auf dem Grundstück der Eltern, die noch im eigenen Haus bleiben wollen). Da kann man dann die Teilungserklärung so abfassen, dass die beiden WEG-Eigentümer eigentlich kaum Einschränkungen in der Gestaltung und Nutzung ihres Anteils gegenüber einer echten Eigentümerstellung haben, wenn man auch die Ver- und Entsorgung getrennt regelt.
Soll dann später mal das Elternhaus an Dritte verkauft werden, muss man sehen, ob man denen gegenüber dann auch in allen Belangen so freizügig sein will (und damit einen guten Preis erzielen wird), oder ob man die Teilungserklärung dann ändert, um sich gegenüber dem Neuerwerber gewisse Dinge abzusichern, die dann ggf. den Preis drücken können. Eine getrennte Ver- und Entsorgung, sowie eine vollständige Trennung von Flächen und technischen Anlagen, wo die nur irgend geht, und vollständige Regelungen für unvermeidbare Gemeinschaftsflächen - und Anlagen, die man ggf. innerhalb der Familie nicht gebraucht hat, sind dann allerdings dringend zu empfehlen.
Gruß vom Wiz