Grundstück für zwei Häuser teilen - Gemeinschaftseigentum?

Hallo,

kann bitte jemand helfen?

Ein großes Grundstück mit einem Haus soll geteilt werden. Für die baurechtliche Genehmigung eines neuen Hauses auf dem dadurch entstandenen Grundstück fehlen allerdings ettliche Quadratmeter.
Könnten diese dadurch ausgeglichen werden, dass eine geringere Fläche von dem Grundstück als Gemeinschaftseigentum deklariert wird?

Vielen Dank im voraus für professionelle Antwort!

Nein in der Regel ist das nicht zulässig.
Hier müssen Sie eventuell kreativ sein bei der Teilungslinie. Diese müsste dann halt keine Gerade sein, sondern eventuell knicken. Es steht nirgends, dass eine neue Grenze nur eine Linie sein darf…
Wenn die Fläche insgesamt nicht passt, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Stadt eine Abweichung genehmigt.
Viel Erfolg
Gruß Geoli

Für die Einreichung um Baugenehmigung bei der Gemeinde ist ein Grundstück, mit ein oder mehreren Eigentümern, nachgewiesen werden. D.h. mit Vermessungsplan > Vermessungsamt > Grundbuch. Die Größe dieses Grundstücks (= Bauplatz ) entscheidet über die zulässige Größe des Hauses.

Ich empfehle, eine Lösungsmöglichkeit  gemeisam mit dem Baurefenten der Gemeinde zu erörtern.

Grüsse 

Konrad Frey Arch Dipl Ing
Graz

Die Teilung muss so gewählt werde, dass das geplante Vorhaben passt. Eine Abweichung ist unwahrscheinlich. Abweichungen sollen unbeabsichtigte Härten ausgleichen und unbeabsichtigt wäre es wohl kaum wenn man den Zustand selbst verursacht. Gegebenenfalls ist das Grundstück für das Vorhaben schlicht nicht geeignet.

Hallole,

ohne einen Lageplan einschl. Bebauungsplanauszug kann man dazu wohl nichts sagen. Warum fehlen qm? Mögliche Gründe können sein: Weil das neue Haus zu klein wird? Weil die baurechtlich notwendigen Abstandsflächen auf den Grundstücken nicht unterzubringen sind. Weil das im Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung überschritten wird. In keinem dieser Fälle wird jedoch die Bildung von Gemeinschaftseigentum helfen. Es ist eine genauere Beschreibung des Problems notwendig.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo @Jean,
deklarieren geht bei Grundstücken garnicht.
Wenn Ihnen einige Quadratmeter für Ihr Haus fehlen, können Sie auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eintragen lassen. Damit muss natürlich der Nachbar einverstanden sein und das auch amtlich bestätigen.
Gehen Sie mit dem Nachbarn zum zuständigen Bauordnungsamt. Dort wird man Ihnen erklären wie die Details ablaufen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

Christian Storch sagt das Richtige; m.E.
Viel Erfolg!
Christian Streibel
(ich muss mind. 80 Zeichen eingeben, der größte Käse, den ich sonst noch kenne reichts jetzt?)

Am besten bei der genehmigende Behörde nachfragen.
Fragen kostet nichts und danach ist man schlauer.
Viel Glück und Erfolg.

Der Antwort von Christian Storch ist nichts mehr hinzuzufügen. Der Antwort von Christian Storch ist nichts mehr hinzuzufügen.

Hallo,

ohne Details kann man in der Tat nur schwer raten. Aber noch mal eine Anregung, um den Bau ggf. doch realisieren zu können: Man kann auch Grundstücke mit mehreren Häusern ideell nach WEG teilen, die einzelnen Häuser sind dann „Eigentumswohnungen“ auf einem gemeinsam den Parteien zu ideellen Anteilen gehörenden Grundstück. Es gelten dann die Vorgaben des gesamten Grundstücks für die Bebauung. Eine tatsächliche räumliche Aufteilung kann nach WEG erfolgen.

Das ganze Spiel ist allerdings nicht ohne Risiken, weil man eben nur eine Position wie der Eigentümer einer Eigentumswohnung erlangt, mit allen Rechten und Pflichten. Trotzdem wird diese Möglichkeit vielfach genutzt.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für diesen Tipp!
Das ist tatsächlich hilfreich.
Wo finde ich denn dazu Näheres im Internet?

Hallo,

das WEG kannst Du natürlich im Internet lesen. Das dürfte Dir aber als Laie nicht viel bringen, zumal es vom Modell des „klassischen“ Mehrfamilienhauses ausgeht, und nicht speziell auf die „Mehrhausanlage“ (das ist der terminus technicus) im Sinne von zwei Einfamilienhäusern auf einem Grundstück eingeht.

Und genau das macht die Sache eben auch nicht ganz unproblematisch, weil die gesammelte Rechtsprechung und Kommentierung kaum auf diesen Sonderfall eingeht. Es gibt aber einen „Zwischenfall“, der auch für diese Sonderform durchaus viele brauchbare Infos liefert. Das ist das Reihenhaus oder Doppelhaus nach WEG. Wenn Du in dieser Kombination Google bemühst, solltest Du massenhaft Fundstellen genannt bekommen. Aber auch die Kombination Mehrhausanlage WEG liefert diverse Treffer. Ganz instruktiv finde ich http://www.brennecke.pro/174672/Die-Mehrhausanlage-E…

Da so eine Geschichte wirklich viele Fallstricke und Tücken beinhaltet, würde ich allerdings dringend empfehlen einen Anwaltskollegen mit besonderer Spezialisierung im WEG einzubinden, sobald sich abzeichnen sollte, dass das im konkreten Fall eine Option wäre.

Gruß vom Wiz

1 Like

Und man sollte immer im Hinterkopf haben, dass so ein nach WEG geteiltes Grundstück schlechter zu verkaufen ist, als ein real geteiltes.
Interessenten, die ein freistehendes Haus kaufen möchten, wollen ja oft gerade diese Problematik mit den anderen Eigentümern ausschließen.

Gruß florestino

Das ist nur eines von den ganz vielen Problemen, die sich aus so einer Konstellation ergeben. Die muss man alle in einer Gesamtschau mit den Vorteilen, ggf. nur so zu einer Bebaubarkeit zu kommen abwägen.

Klassischer Fall für so ein Konstrukt sind bestehende familiäre Beziehungen (Kind baut auf dem Grundstück der Eltern, die noch im eigenen Haus bleiben wollen). Da kann man dann die Teilungserklärung so abfassen, dass die beiden WEG-Eigentümer eigentlich kaum Einschränkungen in der Gestaltung und Nutzung ihres Anteils gegenüber einer echten Eigentümerstellung haben, wenn man auch die Ver- und Entsorgung getrennt regelt.

Soll dann später mal das Elternhaus an Dritte verkauft werden, muss man sehen, ob man denen gegenüber dann auch in allen Belangen so freizügig sein will (und damit einen guten Preis erzielen wird), oder ob man die Teilungserklärung dann ändert, um sich gegenüber dem Neuerwerber gewisse Dinge abzusichern, die dann ggf. den Preis drücken können. Eine getrennte Ver- und Entsorgung, sowie eine vollständige Trennung von Flächen und technischen Anlagen, wo die nur irgend geht, und vollständige Regelungen für unvermeidbare Gemeinschaftsflächen - und Anlagen, die man ggf. innerhalb der Familie nicht gebraucht hat, sind dann allerdings dringend zu empfehlen.

Gruß vom Wiz