Grundstück - Gartenland zu Bauland?

Folgendes Szenario:

13000m2 großes Grundstück in XY schon immer in Familienbesitz. 
DDR enteignete dies, baute eine „Geflügelzucht“ auf. Richtige Steinbunker, Gemeinschaftshaus, angeblich keine Häuser zum Wohnen, aber Satellitenschüsseln (zum Fernsehen für die drei Hühner?), alles in einem ca 20 Gebäude.

Grundstücksrechte wurden nach dem Fall der DDR zurückübertragen. Es wird seit dem immer noch als Gartenland bezeichnet, welches weniger wert ist, als Bauland.
Seitdem besteht ein Pachtverhältnis. Angeblich folgen die Verpachter einem gesetzten Wert. Die Pacht beträgt ca 1200€ pro Jahr. Darf diese bzw sollte diese nicht viel höher sein bei einem Grundstück dieser Größe? Laut der Stadt/Gemeinde von XY nein.

Außerdem kommt folgendes Problem hinzu: In der Gegend von XY muss jeder Grundbesitzer zum bau von Laternen, Straßen, Gehwegen usw beitragen. Die Kosten pro Jahr sind meist viel viel höher als die Einnahmen aus der Pacht! 

Was die Familie hofft, weshalb sie das Grundstück nicht aufgeben will, ist dass dieses einmal Bauland wird. Aber ist es das nicht schon, da unzählige Gebäude auf dem Grundstück sind?
Die Stadt XY bzw der Kreis behaupten es sei nicht mehr wert als Gartenland, weshalb weder eine höhere Pacht bestimmt werden darf, noch darf man es für mehr als für ein Gartenlandgrundstück verkaufen. Zieht die Stadt XY die Familie über den Tisch, da sie das Grundstück wollen um es selbst zu Bauland zu bestimmen?

Grüße

Hallo,
leider fällt mir hierzu nur der Haus-und Grundbesitzer-Verein ein!
Wir wurden dort (für Grundstücksangelegenheiten BAWÜ) immer gut beraten!
Vielleicht hat auch ein Rechtsanwalt der Verbraucherschutz-Zentralen -  zumindst zur  Vorgehensweise - einen Rat ??

Dazu in einem Forum zu antworten, ohne das Bundesland noch die Gemeinde zu kennen ist nicht möglich.

Aber vor Ort gibt es bestimmt Rechtsanwälte die dir helfen können.

Gruß Merger

Es wäre interssant, inwieweit der Pachtvertrag gekündigt werden kann und welche Konsequenzen daraus entstünden.
In diesem relativ kompliziertem Fall wird man ohne Hilfe vom Fachmann nicht auskommen. Existiert eine Rechtsschutzversicherung ?

Ich gehe davon aus, dass mit „Grundstücksrechte wurden …zurückübertragen“ die Rückübertragung des Eigentums gemeint ist.
Nun zu den Fragen: Die baurechtliche und z.T. auch die wirtschaftliche Nutzung ist von der bauordnungsrechtlichen Einordnung seitens der Gemeinde abhängig; ergibt sich aus dem Flächennutzungs- und dem Bebauungsplan dieser Gemeinde. Kann jeder einsehen und sich erklären lassen. Wenn einem die Festsetzungen (Einschränkungen der Nutzungen) nicht passen, gibt´s zwei Wege: Die Anwendung der Rechtsmittel gegen die Festsetzungen, soweit sie noch möglich sind (Fristen), und/oder die Kommunikation mit Bürgermeister und Mitarbeiter und/oder mit geeigneten Ratsmitgliedern auf der Grundlage einer sehr diplomatischen Gesprächsführung. Der Beistand durch einen geeigneten Anwalt (polit. Hintergrund prüfen und beachten!!) ist manchmal sehr hilfreich, vorausgesetzt, dass dieser die örtlichen Situationen kennt bzw. sich schlau machen wird.

Dieser kennt sicher auch die landesspezifischen Preis- und Nutzungsrechte, die man als Eigentümer darüber hinaus auch kennen muß.

Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann