Grundstück geerbt das jemand anderer benützt

Habe von meiner Mutter ein Grundstück (150qm) geerbt das jedoch von jemanden als Garage und Garten benutzt wird.
Daruf hab ich diese Familie angesprochen das sie es kaufen können. Die meinen jedoch das sie weil sie es schon lange benutzen ein Recht darauf haben und wollen es nicht hergeben. Was kann ich tun oder haben die ein Nutzungsrecht? Jedenfalls habe ich es schwarz auf weiß vom Gericht und ich bin der einzige Erbe.

Vielen Dank im vorraus.

Habe von meiner Mutter ein Grundstück (150qm) geerbt das
jedoch von jemanden als Garage und Garten benutzt wird.
Daruf hab ich diese Familie angesprochen das sie es kaufen
können. Die meinen jedoch das sie weil sie es schon lange
benutzen ein Recht darauf haben und wollen es nicht hergeben.

Das ist so erstmal Unsinn!

Fragen:
Ist das Grundstück im Grundbuchamt als Eigentum Deiner Mutter eingetragen?
Ehemalige DDR (da ist es vielleicht etwas komplizierter, weiß ich nicht)?

Wenn es auf Deine Mutter (oder Vater) eingetragen ist, dann ist die Sache klar:
Das Grundstück geht auf Dich über (vorausgesetzt, Du hast das Erbe nicht abgelehnt)

Was kann ich tun oder haben die ein Nutzungsrecht?

Die haben sicher kein Nutzungsrecht (es sei denn, es wäre so etwas im Grundbuchamt eingetragen oder es existierte vielleicht sonstwie ein Vertrag; hierzu erstmal Infos einholen)

Falls die Nachbarn sich auf einen Pachtvertrag berufen: der endet mit dem Tode Deiner Mutter, falls Du ihn nicht übernimmst.

Wenn die Nachbarn illegal die Garage gebaut haben: Sie müssen sie auf ihre Kosten abreißen und alle Spuren beseitigen oder (wenn Du willst), Dir überlassen.

mfg
bernd11

Hi

Ich bin aus Österreich :wink:
Das Erbe meiner Mutter habe ich angenommen.
Im Grundbuch stehe ich drinnen. Zahle ja auch dafür die Steuer. Hab bevor ich diese Frage geschrieben habe mit den Benützer telefoniert und er meinte er kaufe es nicht und weil ja auch schon seine Mutter es benützt hat, hat er ein Recht darauf und ich keines.
Leider hat sich so seit 80 Jahren keiner darum gekümmert bis ich es eben geerbt habe.
Es gibt keinen Vertrag.Die Infos hab ich schon eingeholt.

Hallo,

Ich bin aus Österreich :wink:

Da müsste man sich natürlich über österreichisches Recht sachkundig machen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass allein aus der Nutzung Rechte erwachsen.
Eventuelle Ausnahmen: Wegerecht (Zugang), Wasserrecht

mfg
Bernd11

Vor vielen Jahren habe ich zwar mal etwas von einem Gewohnheitsrecht gelernt, aber die Frage ist doch eher etwas für einen Juristen…