Hallo,
folgender Sachverhalt:
Grundstück steht zum Verkauf, ein Nachbar durchquert dieses jahrelang zu Fuß um abzukürzen.
Im Grundbuch ist kein Wegerecht vermerkt.
Wenn der Eigentümer nun wechselt, kann sich der Nachbar dann auf Gewohnheitsrecht berufen, wenn der neue Eigentümer den Durchgang verbietet?