Grundstück Grenzbebauung Garage/Carpor & Hütte

Angenommen, jemand hat ein Doppel-Carport (6m breit) und direkt links daneben einen Geräteschuppen (4,70m breit) an einer Grenze zum Nachbarn. Insgesamt sind’s also 10,70m direkt entlang der Grundstücksgrenze.

Nun möchte derjenige aus dem Carport eine Garage machen, also ein Tor und eine Rückwand einbauen. Rechts und links bliebe es unverändert, weil rechts die Wand der Nachbargarage (ein anderer Nachbar) und links der Schuppen stehen.

  1. Frage: Ist die derzeitige Situation in Ordnung; also sind die Maße zur Grundstücksgrenze rechtlich akzeptabel?

  2. Frage: Ändert sich die Antwort auf Frage 1, wenn nun aus dem Carport eine Garage gemacht würde?

Zuerst einmal muss geklärt werden, ob für die Grenzbebauung eine Genehmigung seitens der Baubehörde vorliegt. Das erfahren Sie durch das Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Dann können Sie weitere Überlegungen anstellen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Leider schreiben Sie nicht in welchem Bundesland diese Situation ist. Das Baurecht an der Nachbargrenze ist über die jeweilige Landesbauordnung geregelt. Diese findet man in der Regel schnell, wenn man in Google den Suchbegriff „Landesbauordnung Bundesland“ (z.B. „Landesbauordnung Rheinland-Pfalz“) eingibt. Alternativ geht es auch über http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html.
Grenzbebauung für sogenannte Nebenanlagen (also auch Garagen und Carports) sind zunächt einmal erlaubt. Allerdings sind diese, je nach Bundesland unterschiedlich, in der Höhe und der Länge an der Grenze eingeschränkt. In Rheinland-Pfalz dürfen Garagen mit einer Länge von insgesamt 12 m an einer Grenzseite und 18 m an allen Grenzseiten sowie einer max. Höhe von 4 m errichtet werden (LBauO § 8). Allerdings müssen die Wände dann brandsicher sein (kein Holz), da ansonsten andere Abstände gelten.
Summasummarum: Einen Blick in die Landesbauordnung des eigenen Bundeslandes werfen.

Hallo Uwe, vielen Dank für die gute Antwort! Ich wohne in NRW und werde dann Ihren Tipp befolgen!