Hallo, mein Nachbar hat sein Grundstück an meiner Grundstücksgrenze auf ca. 1 Meter aufgeschüttet. In der Vergagenheit hatten wir abgesprochen, dass er die Aufschüttung seines Erdreiches auf max. 50-60 cm vornehmen darf. Dieses wird durch sogenannte L-Steine (Betonsteine) in 60 cm Höhe auf seiner Seite abgestützt. Jetzt hat er den Boden auf ca. 1 Meter erhöht und ist gerade dabei eine Terrasse, die bis ca. 2 Meter von der Grenze entfernt endet, zu verlegen.
Ich habe gelesen, dass eine Terrasse einen Mindestabstand von 3 Meter von der Grenze haben muss. In einem Gespräch mit meinem Nachbarn habe ich ihm mitgeteilt, dass ich gar nicht damit einverstanden bin das er sich über unsere Absprache hinwegsetzt und das Erdreich so extrem aufgeschüttet hat. Wenn er nun an der Grundstücksgrenze steht, steht er ca. 1 Meter über meinem Grundstückszaun (Zaunhöhe von meiner Grundstückshöhe (Straßenniveau) 1,80 Meter).
Habe ich die Möglichkeit den Nachbarn dazu zu zwingen seinen Erdreich wieder auf die zugesagten 50-60 cm abzusenken?
Über eine freundliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße
xPashax