Grundstück, Grenze, Bodenerhöhung

Hallo, mein Nachbar hat sein Grundstück an meiner Grundstücksgrenze auf ca. 1 Meter aufgeschüttet. In der Vergagenheit hatten wir abgesprochen, dass er die Aufschüttung seines Erdreiches auf max. 50-60 cm vornehmen darf. Dieses wird durch sogenannte L-Steine (Betonsteine) in 60 cm Höhe auf seiner Seite abgestützt. Jetzt hat er den Boden auf ca. 1 Meter erhöht und ist gerade dabei eine Terrasse, die bis ca. 2 Meter von der Grenze entfernt endet, zu verlegen.
Ich habe gelesen, dass eine Terrasse einen Mindestabstand von 3 Meter von der Grenze haben muss. In einem Gespräch mit meinem Nachbarn habe ich ihm mitgeteilt, dass ich gar nicht damit einverstanden bin das er sich über unsere Absprache hinwegsetzt und das Erdreich so extrem aufgeschüttet hat. Wenn er nun an der Grundstücksgrenze steht, steht er ca. 1 Meter über meinem Grundstückszaun (Zaunhöhe von meiner Grundstückshöhe (Straßenniveau) 1,80 Meter).
Habe ich die Möglichkeit den Nachbarn dazu zu zwingen seinen Erdreich wieder auf die zugesagten 50-60 cm abzusenken?

Über eine freundliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Schöne Grüße
xPashax

Nein, diese Möglichkeit haben Sie nicht!
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo und nah klar kannst du ihn dazu zwingen, aber nur mit einem Rechtsanwalt. Das heißt das du ihm sagst wenn er sich nicht an Vorschriften hält du dir dann einen Rechtsanwalt nimmst.

LG

Reagiert er nicht freiwillig auf Ihre berechtigte Forderung, können Sie auf den Rückbau klagen!

Hallo, gibt es für diesen Fall einen bestimmten Paragraphen wo man es direkt nachlesen kann?
Oder bin ich wirklich gezwungen zum Rechtsanwalt zu gehen?

Hallo, gibt es für diesen Fall einen bestimmten Paragraphen wo man es direkt nachlesen kann?
Oder bin ich wirklich gezwungen zum Rechtsanwalt zu gehen?

Reagiert er nicht freiwillig auf Ihre berechtigte Forderung,
können Sie auf den Rückbau klagen!

Lesen Sie sich msl die Landesbauordnung durch. Kommen Sie damit nicht zurecht und der Nachbar weigert sich zurückzubauen, dann bleibt Ihnen nur einen gut bezahlten Anwalt zu nehmen und die Sache vor Gericht klären zu lassen.

Dann halt ihm den Paragraphen doch unter die Nase und bitte in Höflich um Rückbau (Änderung). Den Rest musst du dann entscheiden.

Hallo, gibt es für diesen Fall einen bestimmten Paragraphen wo
man es direkt nachlesen kann?
Oder bin ich wirklich gezwungen zum Rechtsanwalt zu gehen?

Da haben wir uns warscheinlich missverstanden. Welcher Paragraph soll das denn sein?

LG
xPashax

Genaues weiss ich nicht, aber bitte hier mal nachlesen:http://www.baugesetzbuch.de/
http://www.bmvbs.de/DE/StadtUndLand/Staedtebaurecht/…

Ich hoffe das ihr was darin findet.

LG

Hallo, mir ist bekannt das die Terasse ohne Überdachung 2Meter, überdacht 2,50m von der Grenze entfernt sein muß.
Mit der Aufschüttung kann ich keine Antwort geben.
Sie sollten aber auf die Traufwasserentsorgung achten.
MfG

Hallo,

normalerweise steht in der Baugenehmigung, dass die Höhe des Grundstücks, den Nachbargrundstücken anzupassen ist und dass, das Oberflächenwasser nicht über die Nachbargrundstücke abgeleitet werden darf.

Ich würde mit dem für dieses Gebiet zuständigen Bauprüfer sprechen. Der kann als Ansprechpartner die Grundstücks bezogenen Gegebenheiten in Verbindung mit der Landesbauordnung am Besten beurteilen und gegebenenfalls den Rückbau anordnen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Moin, moin…
einfach mal beim Bauordnungsamt nachfragen und nach sehen, ob der Bebauungsplan etwas hergibt… ansonsten wissen die Kollegen dort auch Bescheid.

MfG
Willy1301