Grundstück hat andere Form

In den Vorgesprächen und Verkaufsgesprächen wurde uns versichert, dass das Grundstück so gestaltet sei, dass wir vom Treppenabgang der Terasse noch ca. 3m bis zur Nachbargrenze haben. Nach dem Kauf und der nun erfolgten Vermessung stellen wir fest, dass unser Treppenabgang von unserer Terasse auf dem Nachbargrundstück endet und wir diesen somit nicht mehr nutzen können. Das Grundstück hat zwar die im Kaufvertrag zugesicherte Fläche, eine Nutzung, wie wir sie wollten, ist aber so nicht mehr möglich. Was kann man tun? Haben wir das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Hier liegt offenkundig eine falsche Zusicherung vor. Sie können vom Kaufvertag zurücktreten. Die Terrassentreppe, die auf einem Nachbargrundstück endet, kann kein baurechtlich genehmigter Zustand sein, den der Verkäufer Ihnen im Kaufvertg ausdrücklich zugesichert hat. Was geben denn die Baupläne und die kastastermäßige Einzeichnung des Gebäudes in der Flurkarte bzw. dem Lageplan wieder? Da müßten doch klar eine Überbauung und die zu geringe Abstandsfläche zum Nachbarn erkennbar sein. Wurde vielleicht eine Baulast auf dem Nachbagrundstück eingetragen, die Sie nur im Baulastenverzeichnis erkennen können, die Ihnen aber die Nutzung des Grunsdstückes in der vertaglich zugesicherten Weise ermöglicht? Fragen Sie den Bauträger, den Makler oder am Besten gleich den Verkäufer. Der muß sowas doch wissen! Manchmal geben auch die Grundstücksnachbarn wichtige Hinweise auf Mißstände oder heilende Baulastabsprachen.

Danke für die schnelle Antwort!

Das Grundstück wurde für eine weitere Bebauung neu vermessen. Die Terasse sowie die Treppe sind auf der Flurkarte nicht verzeichnet, so dass wir die Begrenzungen im Kaufvertrag nicht als so nah empfunden haben. Das bestehende Haus, das wir erworben haben, steht auf einem ca. 1500m^2 großen Grundstück, das für die Bebauung mit 4 Reihenhäusern neu vermessen wurde. Dies geschah aber erst, nachdem wir den Kaufvertrag unterschrieben hatten. Als jetzt die Markierungen auf diesen Missstand hindeuteten, haben wir sofort mit dem Verkäufer gesprochen, der nun auf seine Kosten die Terassentreppe verlegen lässt. Nur haben wir statt den vorher zugesicherten 3m jetzt lediglich die Treppe als Abstand zwischen Terasse und Nachbargrundstück.

Wenn Ihne dieses Verlegen als Zugeständnis seiner Falschangaben reicht, und Sie ohne eine drastische Reduzierung von 35 % des vereinbarten Kaufpreises die traurige Situation für ausreichend erachten um auf ewige Zeiten mit diesem Murcks zu leben, dann brauchen Sie ja nicht vom Vertag zurücktzutreten. - Das müssen Sie nun selber für sich entscheiden. Für meine Person könnte ich mit einem solchen Krückengrundstück nicht leben - aber vielleicht bin ich auch flächenverwöhnt!

Danke für die Antworten. Sie haben uns auf jeden Fall weitergeholfen!