ich habe ein Grundstück in der Slovakei geerbt, dass Problem allerdings ist, es wohnen schon welche auf diesem Grundstück. Diese haben ein Haus errichtet und wohnen Wahrscheinlich seit 20 Jahren dort. Ich weiß jetzt nicht ob ich überhaupt noch Zugrriff darauf habe, oder als Deutscher überhaubt Rechtlich etwas dagegen machen kann.
Falls mir da jemand Tips dazu geben könnte, wäre ich Heilfroh.
Hallo,
leider kenne ich mich mit internationalem Recht nicht so gut aus. Fest steht, wenn das Grundstück Dir vererbt wurde, dann hast Du generell Anspruch darauf. Ob die Leute nun räumen müssen, oder Du dann Pacht bzw. Miete o.Ä. einfordern kannst, dies klärst Du besser am Nachlassgericht. LG
eigentlich habe ich bisher ALLES beantworten können, leider kenne ich mich mit dem slovakischen Recht überhaupt nicht aus. Tut mir ganz arg leid. Da müsstest Dich echt bei einem Anwalt vorstellen, der auch Auslandsrecht macht.
Hallo,natürlich kannst du da was machen,es ist ja dein eigentum!!du wirst allerdings nicht drum herum kommen,einen anwalt vor ort zu beauftragen.wende dich an einen deutschen anwalt für ausländisches recht,der kann da sicher weiterhelfen.
Viel.kannst du mal abklären,wie es zu der situation überhaupt kam.sollte der erblasser den leuten ein lebenslanges wohnrecht,oder etwas in der art erteilt haben,wirst du warten müssen,bis die leute nicht mehr am leben sind.ein solches wohnrecht überträgt sich auch auf erben.lass mal alle papiere,erbscheine,etc.prüfen.wenn es ein klarer fall ist,ohne dass irgendwas in der art eingetragen ist,solltest du durchsetzen können,dass die leute ausziehen,oder zumindest ein entgelt für diese nutzung leisten.sicher muss noch in erwägung gezogen werden,dass so etwas lange dauern und teuer werden kann.
viel erfolg!
ich habe ein Grundstück in der Slovakei geerbt, dass Problem
allerdings ist, es wohnen schon welche auf diesem Grundstück.
Diese haben ein Haus errichtet und wohnen Wahrscheinlich seit
20 Jahren dort. Ich weiß jetzt nicht ob ich überhaupt noch
Zugrriff darauf habe, oder als Deutscher überhaubt Rechtlich
etwas dagegen machen kann.
Falls mir da jemand Tips dazu geben könnte, wäre ich Heilfroh.
Hallo Drakster, tut mir leid, aber in dieser Angelegenheit kann ich gar nicht helfen. Ist sicher eine Sache für einen Anwalt, der sich mit ausländischem Erbrecht auskennt. MfG Löwenkind
ich war krank, daher die späte Antwort
. Ich habe (natürlich) keine Ahnung von den rechtlichen Regelungen in der Slowakei. Eine Lösung Deine Problems kann m.E. nur vor Ort erfolgen. D.h. Du musst hinfahren und mit Hilfe von Einheimischen, die Deutsch sprechen können (z.B. Makler, Bank, Sparkasse) einen Anwalt suchen, der ebenfalls Deutsch kann.