Grundstück in Hanglage

Wie berechnet sich die Fläche eines Grundstücks in Hanglage? Einfach Länge mal Breite?? Oder nach dem Satz des guten alten Pythagoras?? Denn bebaubar ist ja nicht die schräge Fläche, sondern nur die Breite mal die „Tiefe“?
Schon mal Danke Vorraus!!

Wie berechnet sich die Fläche eines Grundstücks in Hanglage?
Einfach Länge mal Breite?? Oder nach dem Satz des guten alten
Pythagoras?? Denn bebaubar ist ja nicht die schräge Fläche,
sondern nur die Breite mal die „Tiefe“?
Schon mal Danke Vorraus!!

Guten Morgen, Lothar,

grundsätzlich gilt die Fläche als Grundstücksfläche, die auch im Grundbuch eingetragen ist. Eine Garantie auf die Richtigkeit dieser Daten besteht allerdings nicht.

Die Bebaubarkeit eines Hanggrundstückes hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt aber auch da, die Fläche Länge mal Breite. Zu berücksichtigen ist bei dieser Berechnung auch der aktuelle Auszug aus dem Bebauungsplan für das Areal. Bebaubar ist durchaus auch die schräge Fläche, da meist durch den Aushub der oberen Fläche die SCHRÄGE teilweise ausgleichbar ist.

Gruss, Thomas

Hallo,

grundsätzlich gilt die Fläche als Grundstücksfläche, die auch
im Grundbuch eingetragen ist. Eine Garantie auf die
Richtigkeit dieser Daten besteht allerdings nicht.

Allerdings kommt diese Fläche auch irgendwo her. Alle Flächenangaben beziehen sich auf die Ebene (gedachte Verlängerung des Meeresspiegels unter dem Festland), egal wie „schräg“ das Grundstück ist.

Gruß
Jörg Zabel