Angenommen ein Montenegriner in Deutschland lebend als Rentner hat 30 Jahre ein Grundstück in Montenegro und verkauft dies. Muss er das Geld aus Montenegro in Deutschland versteuern oder nicht? Wenn ja, wie hoch wäre der Steuersatz?
Ob er für das einmalige Geschäft in Deutschland Steuern zahlen muss möchte ich bezweifeln. Sicher ist aber, wenn er das Geld hier in Deutschland auf die Bank bringt oder es anderweitig zinsbringend anlegt, muss er die Kapitalerträge versteuern. Auch wird er - wenn er hier seinen Lebensmittelpunkt hat - Steuern auf Auslandseinkünfte hier in Deutschland versteuern. Bei jeder Einkommensteuererklärung muss man nämlich angeben, ob man nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken unterhält.
Hallo Kind2009,
normalerweise ist das dort zu versteuern, wo das Grundstück liegt, d.h. in Montenegro. Hier kann ein Steuerberater genauere Auskünfte erteilen.
MfG
J. Wolf
In Deutschland in das Welteinkommen zu versteuern. Also im Prinzip ja, aber da Anschaffung des Grundstücks vor 30 Jahren, bleib der Gewinn aus dem grundstücksverkauf mE steuerfrei.
Sorry, mit internationalem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus. Wenn das Grundstück in Deutschland wäre, wäre es steuerfrei, da über 10 Jahre
Hallo Kind2009,
Wenn du in Deutschland lebst, das heißt in einer Wohnung gemeldet bist oder deine gewöhnlichen Aufenthalt (§9 Abgabenordnung) in Deutschland hast. Bist du nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Übersetzt heißt das: ja du musst es versteuern sofern im Doppelbesteuerungsabkommen nix anderes drin steht.
Die ganzen Fremdwörter bitte Google benutzen .
MFG
Guten Tag Kind 2009,
wenn Sie länger als 30 Jahre dieses Grundstück als Eigentümer besaßen und es dann verkaufen ergibt sich hieraus in Deutschland grundsätzlich keine steuerliche Auswirkung. Sie müssen Sie aber noch steuerlich in Montenegro abklären
Wenn das Grundstück 30 Jahre in seinem Besitz war, fällt in Deutschland keine Steuer an. Wie das in Montenegro ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
EIne Antwort ist derzeit nicht möglich
Nein
Sie muessen pruefen, wie der Steuerssatz in Monstenegro ist und ob es ueberhaupt ein Abkommen zw… Deutschland und Montenegro gibt?
Wenn Sie Geld nach Deutschl. ueberweisen, dann nicht mehr als 15 000 Euro, Ist es mehr, wird es der Bundesbank gemeldet.
In Montenegro bekommen Sie fuer ein Festgeld mehr Zinsen als in Deutschl.
Nach meiner Kenntnis muessen Sie nur die anfallenden Zinsen aus dem Kapital verzijsen, z.B. sie bekommen 100 000 €
ueberwiesen, und b ringen das GEld Deutschland und bringen es zur Bank,dafuer bekommen sie Zinsen und diese sind zu verteuern.
Bitte nachpruefen, ob das noch gilt!!!
Pruefen Sie auch, ob vielleicht eine Schenkung vorliegt.Hier fallen geringere Steueren an.
Liebe/r Kind2009,
das Thema ist leider sehr komplex.
Entscheidend ist, dass es seit 1987 ein „Doppelbesteuerungsabkommen“ zwischen Deutschland und Jugoslawien gibt, dass nach einem Erlass von 1988 auch auf die Nachfolgestaaten (also auch Montenegro angewendet wird. Fundstellen: BStBl 1988 I, BGBl. 1988 II und 1993 II.)
Das heisst: Versteuert werden muessen alle Einkuenfte von Buergern, die in einem der beiden Laendern (oder in beiden) gemeldet sind, in jeweils einem der beiden Laender alle moeglichen Steuerarten, natuerlich auch Gewinne aus der Veraeusserung von Immobilien. Je nachdem, in welchem der beiden Laender nun die Steuer bezahlt werden muss, unterliegt dies dem Steuerrecht des jeweiligen Landes. In Deutschland ist das das Einkommenssteuergesetz, und nach dem bemisst sich auch die Hoehe der Besteuerung, d.h. die Summe aller Einkuenfte einschl. z.B. des Gewinns aus der Veraeusserung von Immoblien abzueglich aller anzurechnenden Ausgaben, Vorsorgepauschalen usw.ergeben das zu versteuernde Einkommen . Der jeweilige Steuersatz ist dann je nach Status des Steuerschuldners (Steuerklasse etc). abzulesen.
Quelle zum Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Details:
http://www.fifoost.de/jugoslaw/steuern/dba-brd/dba-j…
Gruss
Bernhard
Hallo Bernhard,
vielen Dank für deine Mühe und deine ausführliche Ausführung.
In dem Link wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es besteuert werden kann. Letztendlich müsste es dann doch heißen, dass es besteuert werden muss oder?
Ich verstehe leider nicht, woher dieses kann abgeleitet wird bzw. ob es dann willkür ist?
In Montenegro werden kann Steuern anfallen, weil das Gründstück schon 30 Jahre im Besitz ist.
In Deutschland würden dann trotzdem Steuern anfallen?
Wäre lieb wenn Du dies nochmal beantworten könntest.
Viele Grüße,
Hallo,
der Verkauf ist steuerfrei und muß dem finanzamt nicht gemeldet werden.
Steuer fällt nur an wenn zwischen Anschaffung bzw. Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen und ein Gewinn erzielt wurde.
Gruß Franzilein
Liebe/r kind2009,
ich hatte die Nachfrage eigentlich schon erwartet.
Doppelbesteuerungsabkommen kann man unter drei Aspekten sehen, von denen aber 2 absolut unmoeglich sind: 1) In beiden Laendern Steuern bezahlen, 2) in keinem Land Steuern bezahlen, also bleibt nur, in einem der beiden Laender Steuern bezahlen. Da ist nun wieder der Wohnsitz des Steuerschuldners entscheidend, Hat er beide: Prima, dann kann er sich dem montenegrinischen Steuersystem unterwerfen, von dem Du ja sagst, dass da wahrscheinlich wenige oder keine Steuern anfallen. Hat er nur den deutschen Wohnsitz, dann muss er den Erloes aus dem Verkauf leider dem deutschen Finanzamt melden, wobei das eben leider sehr kompliziert ist, denn der Gewinn muss ja erst muehsam ermittelt werden, denn der Verkaufserloes ist ja keineswegs etwa der Gewinn, weil ja vorher alle Kosten, Abschreibungen usw. abgezogen werden muessen, da kommt mitunter sogar schon mal ein steuermindernder Verlust zustande. Wenn das fuer ihn zutrifft, sollte er sich besser von einem Steuerberater dabei helfen lasssen. Wenn Du dazu noch Fragen hast - bitte sehr!
Gruss
Bernhard