Grundstück kaufen

Guten Tag!
Wir erwägen derzeit ein Baugrundstück zu erwerben, aber dieses erst nach mehreren Jahren zu bebauen.

In dem Zusammenhang noch folgende Fragen:

Gibt es Fristen bis wann die Bebauung begonnen, bzw. abgeschlossen sein muss?
Dürfte man sich z.B. für die ersten Jahre ein provisorisches Holzhäuschen draufstellen, als Wochenenddomizil?
Was gilt allgemein zu beachten - wer hat Tips?

Danke und Gruss,
PECOS

Hi Pecos zwei Antworten gibt es zu deiner Frage…

  1. Selbstverständlich ist es möglich ein Baugundstück zu kaufen und dieses auch einfach unbebaut zu lassen. Fristen gibt es dafür nicht, diese würden nur gelten wenn du zum Baugrundstück schon einen Bauantrag mitkaufen müsstest, aber selbst dann wird je nach Bundesland nur der BAuantrag ungültig, es kann dich aber keiner zwingen auf ein Grundstück zu bauen…

  2. Das mit dem Holzhaus ist situationsabhängiger. Da müsstest du dir vorher den Bebauungsplan anschauen. Ich würde aus meiner erfahrung heraus sagen, dass du mit dem provisorischen Häuschen in knapp 75% aller Grundstücke keine Probleme haben wirst…
    Nur wenn ausdrücklich im Bebauungsplan Holzhäuser verboten sind, hast du kaum eine Chance dir dein kleines Eigenheim vorweg zu bauen…

ALso viel Glück beim Gundstückskauf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

  1. Selbstverständlich ist es möglich ein Baugundstück zu
    kaufen und dieses auch einfach unbebaut zu lassen. Fristen
    gibt es dafür nicht, diese würden nur gelten wenn du zum
    Baugrundstück schon einen Bauantrag mitkaufen müsstest, aber
    selbst dann wird je nach Bundesland nur der BAuantrag
    ungültig, es kann dich aber keiner zwingen auf ein Grundstück
    zu bauen…

In den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann durchaus ein sog. „Bauzwang“ vorgegeben sein, z.B. so:

Weitere Auflagen (Bauzwang):
Der Käufer muss sich verpflichten, das Grundstück innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Die Nichteinhaltung der Bauverpflichtung berechtigt die Gemeinde, das Grundstück zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen.
(entnommen aus einem Bebauungsplan)

Damit soll bewirkt werden, daß das Baugebiet zügig bebaut wird und Spekulanten ein Riegel vorgeschoben wird.

ALso viel Glück beim Gundstückskauf

Dem schließe ich mich an!

Viele Grüße

Armin

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