Hallo!
- Selbstverständlich ist es möglich ein Baugundstück zu
kaufen und dieses auch einfach unbebaut zu lassen. Fristen
gibt es dafür nicht, diese würden nur gelten wenn du zum
Baugrundstück schon einen Bauantrag mitkaufen müsstest, aber
selbst dann wird je nach Bundesland nur der BAuantrag
ungültig, es kann dich aber keiner zwingen auf ein Grundstück
zu bauen…
In den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann durchaus ein sog. „Bauzwang“ vorgegeben sein, z.B. so:
Weitere Auflagen (Bauzwang):
Der Käufer muss sich verpflichten, das Grundstück innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Die Nichteinhaltung der Bauverpflichtung berechtigt die Gemeinde, das Grundstück zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen.
(entnommen aus einem Bebauungsplan)
Damit soll bewirkt werden, daß das Baugebiet zügig bebaut wird und Spekulanten ein Riegel vorgeschoben wird.
ALso viel Glück beim Gundstückskauf
Dem schließe ich mich an!
Viele Grüße
Armin