Hallo,
Familie Müller wohnt in der Einliegerwohnung der Eltern. Nun hat sich die Chance ergeben das Grundstück dierekt daneben zu kaufen.
Alledings ist das Grundstück noch bis 2015 verpachtet. Es wird von den Pächtern als Erholungsgrundstück genutz. Die Pächter sind mitlerweile gute Freunde der Eltern geworden.
Was sollen sie tun??? Sie würden lieber heute als in 6 Jahren bauen.
Wer kann helfen?
Kann Familie Müller den Pächter vorher kündigen, wegen Eigenbedarf. Was ist dabei zu beachten?
Hallo
Die erste Frage die geklärt werden sollte:
Sollen die Pächter Freunde bleiben?
Wenn ja, ist die Rechtslage eigendlich egal.
Miteinander Reden, Wünsche äußern.
Entweder sie sind nett kommen euch entgegen, weil sie es wollen,
oder sie wollen das Grundstück noch behalten.
Wenn die Freundschaft auch leiden darf:
Als erstes hilft hier der Pachtvertrag weiter.
Gruß
Uwe
Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.
Den Eltern soll die Freundschaft bleiben.
Daher wäre es auch schlecht für die Freundschaft, daß die Kinder den Pächter vorher kündigen. Wobei bei einer Vorzeitigen Kündigung ja auch noch eine Abstandszahlung tätig wäre, für den Bungalow, Pflanzen, Schuppen usw… Das wäre aber auch wieder für die Familie die Doppelten kosten, da sie alles wegen Neubau Abreißen müssen.
Sonst ist der Pächter aber noch fit und würde gerne noch bleiben.
Allerdings weiß er, wenn es jemand anderes Kauft, das er dann vielleicht auch runter muß, wegen eigenbedarf.
Den Pachtvertrag wurde noch nicht gelesen, ist aber einer aus DDR zeiten.
Nun
hat sich die Chance ergeben das Grundstück dierekt daneben zu
kaufen.
Hallo,
bevor man seine Träume zu weit ausbaut und eventuell sinnlos Freunde verschreckt, würde ich anraten, sich zu erkundigen, ob dort überhaupt Bauland ist. Der Wunsch scheint mehr zu sein, als ein Gartengrundstück mit Bungalow.
Was sagt der Flächennutzungsplan der Gemeinde? Gibt es einen Bebauungsplan?
Grüße
Ulf
hallo,
Alledings ist das Grundstück noch bis 2015 verpachtet.
das hört sich nach einem vertrag von bestimmter dauer an.
die möglichkeit einer kündigung wegen eigenbedarfs besteht im mietrecht auf verträge von unbestimmter dauer.
unabhängig von alledem besteht bei den meisten verträgen die möglichkeit, sie einvernehmlich aufzuheben.
lg dev