Grundstück kaufen

Hallo w-w-w Experten,

wie definiere ich genau teilerschlossen, vollerschlossen und nicht erschlossen? Wo sind die Unterschiede Baurechtlich betrachtet? Wie komme ich an Trinkwasser (Wasserleitungen verlegen o.ä?)wenn noch nichts vorhanden ist? Kommen noch sonstige Kosten dazu außer Material-und Arbeiterkosten?

Ich wäre sehr dankbar über jede Antwort.

Baiba

P.S.: sorry wenn die Frage etwas blöd klingt aber die genauen Unterschiede kenne ich leider wirklich nicht.

  • teilerschlossen,
    ein oder mehrere medien fehlen.
    (gas, telekom, kabelfernsehen, wasser, abwasser)

  • vollerschlossen
    alles vorhanden.

-nicht erschlossen
blankes grundstueck ohne alles

Wie komme ich an Trinkwasser (Wasserleitungen
verlegen o.ä?)wenn noch nichts vorhanden ist? Kommen noch
sonstige Kosten dazu außer Material-und Arbeiterkosten?

kommt drauf an… man kann es die staedtischen versorger tun lassen… manchmal dauert das lange… und passt nicht in den zeitplan der bauphase…weil man muss ja die termine recht gut abstimmen… nicht, dass man die aussenanlagen fertig hat und dann die freunde vom gas / wasser kommen und das schoene pflaster wieder aufrupfen.

wir haben damals ein unternehmen beauftragt (unser tiefbauer) die ganzenb medien von strasse bis haus zu legen und die hausanschluesse vorzubereiten. dann brauchten die von den gas/wasserwerken nur noch an der grundstuecksgrenzen anschliessen. kein terminstress. hat wunderbar geklappt…und da die erde eh offen war und es unser tiefbauer war, wars auch recht guenstig. da gibts auch handelspannen…also gut feilschen…

es kommen auf dich natuerlich alle von dir genannten kosten zu (es sei denn du machst das selbst).
in der regel sind arbeitskosten und materialkosten, wenn du das so machst wie wir, im pauschalangebot enthalten.

der anschluss selbst … also…strasse / grundstueck… der kostet natuerlich… eventuell brauchst du noch bauwasser… versuch das in einem abzuspeisen…genau wie baustrom… ist sauteuer… lieber schon strom legen lassen und dann nutzen…wenn moeglich.

P.S.: sorry wenn die Frage etwas blöd klingt aber die genauen
Unterschiede kenne ich leider wirklich nicht.

dafuer gibts ja dieses forum :wink:

grusz

PixelKoenig

  • teilerschlossen,
    ein oder mehrere medien fehlen.
    (gas, telekom, kabelfernsehen, wasser, abwasser)

  • vollerschlossen
    alles vorhanden.

-nicht erschlossen
blankes grundstueck ohne alles

Hallo PixelKoenig,

danke für Deine Antwort, ich hätte da noch ein paar Fragen.
Für mein Vorhaben (Pensionsstall für 10/15 Pferde, Reitplatz, Reithalle…) brauche ich dann ein teilerschlossenes G. mit Wasserversorgung, alles andere brauche ich nicht. Strom würde durch Solarenergie entfallen und Abwasser entsteht auch kaum.
Was dann günstiger wäre (selber verlegen oder Firma beauftragen), müsste ich noch ausrechnen. Dürfte ich denn auf ein unerschlossenes G. selber verlegen? Gibts da Richtlinien?
Wie ist das mit der Baugenehmigung? Wer sagt mir was ich bauen darf und was nicht? (Höhe, Fläche…)

Danke Dir schon mal…
Baiba

Für mein Vorhaben (Pensionsstall für 10/15 Pferde, Reitplatz,
Reithalle…) brauche ich dann ein teilerschlossenes G. mit
Wasserversorgung, alles andere brauche ich nicht.

hmmm… wuerde ich gut durchdenken.

Strom würde
durch Solarenergie entfallen

da erkundige mal, ob du genuegend strom erzeugen kannst.
vor allem bedenke die weniger sonnenbehafteten monate… bisher ist die solarenergie noch nicht soweit als komplettsystem herzuhalten. mach keinen fehler und erkundige dich da besser vorher…

wieviel strom du brauchst… licht, radio, eventuell boiler fuer warm wasser (zieht ne menge strom)

und Abwasser entsteht auch kaum.

das sieht deine gemeinde dann sicherlich anders.
und sobald du ein „kaum“ stehen hast, bedeutet das, dass du definitiv abwasser produzierst. fakt ist, dass wasser zwar dort versickern soll wo es entsteht (regenwasser) aber benutztes wasser aus der leitung (also abwasser/schmutzwasser) entsprechend gereinigt werden muss, bevor es wieder in den umlauf geraet. und wenn du nur eine tasse mit spueli abwaescht… wohin willste das denn kippen? auch hier der rat… abwaegen… was verbrauchst du und wo entsteht wasser, welches abgefuehrt werden muss. oeffentliche gullideckel/abwasseranlagen darfst du in der regel nicht benutzen. das ist strafbar.

Was dann günstiger wäre (selber verlegen oder Firma
beauftragen), müsste ich noch ausrechnen.

um die anschlusskosten kommst du nicht herum. das muss eine fachfirma ausfuehren. und auch beim verlegen gibt es gemeinden, die bestimmte richtlinien vorschreiben, die u.U. nur ein Fachbetrieb erfuellen kann.
Erkundige dich hier bei dem oertlichen Wasserunternehmen.

Dürfte ich denn auf
ein unerschlossenes G. selber verlegen? Gibts da Richtlinien?

siehe oben. ist auch voon bundesland zu bundesland/gemeinde zu gemeinde verschieden

Wie ist das mit der Baugenehmigung? Wer sagt mir was ich bauen
darf und was nicht? (Höhe, Fläche…)

das legt der bebauungsplan der gemeinde/der stadt fest. in der regel kannst du dich vorab grob an nachbarbebauungen orientieren.

oftmals sind folgende praemissen zu beachten: (nicht zwingend/auch hier bei der gemeinde/stadt erfragen)

  • bebauung muss in die umgebung passen
  • ausrichtung des gebaeudes eventuell vorgeschrieben. (parallel zur strasse oder anderer hausflucht.
  • geschosse sind abhaengig von nachbarbebauung und bebauungsplan

hmmm…

am besten du gehst einfach mal auf die gemeinde in das bauamt/tiefbauamt und laesst dir einen termin geben… bzw. dir entsprechende unterlagen aushaendigen.

grusz

PixelKoenig

Hallo!
Wer das baut ist ja erstmal egal, hauptsache du bestehst die abhnahme der stadtwerke…
ein tip: niemand wird dir eine anlage abnehmen, bei der du zwar frischwasser anschliesst aber kein abwasser abführst. weiss zwar nicht wo du das bauen willst, aber im normalfall zahlst du ja auch fürs abwasser gebühren…
das mit dem strom würde ich mir auch nochmal sehr genau überlegen…zum einen hat das den vorteil, wenn die sonne mal nicht scheint und zum anderen den vorteil, das du strom verkaufen kannst, wenn die sonne zu doll scheint…
wenn du planst einen pansionsbetrieb zu eröffnen, würde ich mich an deiner stelle nochmal aufschlauen (IHK z.B.) welche vorschriften es da für das gastgewerbe gibt…
cu /root

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unter einem erschlossenen Grundstück versteht man nicht, dass auf deinem Grundstück schon irgendwelche Leitungen liegen, sondern nur, dass du die Möglichkeit hast, Leitungen auf dein Grundstück zu legen!

„Erschlossen“ bezieht sich auch auf Straßenanbindung, auf Bürgersteige, Straßenbeleuchtung usw.

Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. ( außer vielleicht für eine Berghütte oder eine Scheune) Ob eín Grundstück erschlossen wird oder nicht, hängt auch nicht von dir ab! Die Gemeinde beschließt, dass durch deine Straße Wasser und Abwasser gelegt oder erstmalig die Straße geteert wird und legen in ihrer Satzung fest, inwieweit die Kosten auf die so erschlossenen Grundstücke umgelegt werden.
Und dann kannst du denen erzählen " ich hab nen eigenen Brunnen" oder „wunderbare Sonnenkollektoren“ - die Erschließungskosten für dein Grundstück mußt du auf jeden Fall bezahlen. Ob du anschließend Strom verbrauchst, ist eine andere Sache.

„Teilerschlossen“ ist ein Grundstück, wenn z.B. wie heute manchmal im Osten noch keine Abwasserkanalisation vorhanden ist (-> Fäkaliengrube) oder das Grundstück an einem Feldweg liegt:
also, wenn man noch damit rechnen muss, dass noch Erschließungskosten anfallen.

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Achtung !!
Hallo Baiba,

Ich glaube ich muss hier einmal die Notbremse ziehen. Du verennst Dich da in etwas.

Die Erschliessung eines Grundstückes ist sehr wichtig. Aber viel wichtiger ist, ob Du überhaupt ein Baurecht bekommst. Ich gehe davon aus, dass Dein Vorhaben ausserhalb einer Ortschaft stattfinden soll. Hier gilt der Passus nach § 35 Baugesetzbuch „Bauen im Aussenbereich“. Da ist mit dem Bauamt und anderen Behörden grundsätzlich zu klären, ob überhaupt gebaut werden darf oder ob eine Zersiedelung der Landschaft entsteht. Nur priviligierte Bauvorhaben sind nach § 35 hier zulässig.

Zweitens werden Dir Kennzahlen übermittelt, welche ein Laie nicht lesen und übersetzen kann. Suche Dir ganz schnell einen Architekten oder einen Bauingenieur, welcher Dich bei dem Vorhaben unterstützt.

Trotzdem viel Erfolg und Kraft

Christian

Die Erschliessung eines Grundstückes ist sehr wichtig. Aber
viel wichtiger ist, ob Du überhaupt ein Baurecht bekommst. Ich
gehe davon aus, dass Dein Vorhaben ausserhalb einer Ortschaft
stattfinden soll. Hier gilt der Passus nach § 35 Baugesetzbuch
„Bauen im Aussenbereich“. Da ist mit dem Bauamt und anderen
Behörden grundsätzlich zu klären, ob überhaupt gebaut werden
darf oder ob eine Zersiedelung der Landschaft entsteht. Nur
priviligierte Bauvorhaben sind nach § 35 hier zulässig.

Hallo Christian,

vielen Dank für den Tip!!! Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Kann man die Regelungen irgendwo online nachlesen??? Oder erhält man beim Bauamt nen Auszug aus dem Baugesetzbuch für das Bauen im Aussenbereich?

Bin „erst“ 21 und habe noch nicht so viel Erfahrung in solchen Sachen sammeln können. Bin daher auf jeden Rat von Bauern, Familie und das Forum angewiesen. Unternehmensberater/Wirtschaftsberater nehmen leider sehr viel Geld für jeden Satz.
Aber das wäre wohl besser wenn ich einen Architekten hinzuziehe, wäre nämlich sehr ärgerlich wenn ich durch „dummheit“ mein ganzes Kapital in ein „unbrauchbares“ Grundstück stecke…

Hallo baiba,

am besten du nimmst dir den Lageplan Auszug (Katasteramt), oder wenigstens die Grundstücksnummer/Adresse und gehst damit zum Bauamt und lässt dir die Bebauungspläne aus dem Gebiet zeigen und kopieren.
In der Regel sind die Bauamt-Mitarbeiter sehr nett und erklären dir auch was die geheimnisvollen ‚Zeichen‘ auf dem Bebauungsplan zu bedeuten haben, so hast du sehr schnell Antworten auf deine Frage.

Wenn für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, hast du die Möglichkeit eine Bauvoranfrage zu stellen.

Mehr dazu kannst du hier nachlesen:

http://www.baufoerderer.de/4-1-1-0-0.html

Jedenfalls empfehle ich dir nichts zu kaufen bevor du nicht weisst ob dein Vorhaben durchführbar ist.

Gruß und viel Erfolg,
Maja

1 Like

war ja hier schon als Antwort zu lesen.

Hi,

wenn du eine Pferdepension aufmachen willst, warum kaufst du dnn nicht einen Resthof?

wenn du eine Pferdepension aufmachen willst, dann wende dich an die Reiterverbände. Mit der richtigen Beratung und Konstellation ist das nämlich ein landwirtschaftlicher Betrieb. dann haste mit Baurecht eh kaum zu tun.

Bauernhöfe sind nicht erschlossen im sinne der Erschließungsmaßnahmen in siedlungsgebieten.

Wasserversorgung über hausbrunnen, der aber regelmäßig geprüft werden muss, möglich.

Abwasser grundsätzlich in lär-/sickergruben einfach in die Landschaft kippen geht nicht.
Und wieso ein Pferdehof kein Abwaser hat ist mir schleierhaft. Kann es sein daß du nix von Pferden verstehst?

solarstrom: Hierfür brauchst du eine Baugenehmigung, weil es ein erheblicher eingriff ind die Landschaft wird, wenn du ca. 10000 (zehtausend) qm Fotovoltaikplatten aufstellen willst für die Stromversorgung. Wenn dann und warum eigentlich nicht : Windenergie?

Wie du ein solches Unternehmen ohne Wirtschaftsberatung nur in Autodidaktik aufziehen willst ist ein weiteres Geheimnis. Wenn dir jetzt schon ein Berater zu tuer ist, dann mach erst mal ne Rechnung auf, was das ganze an Investition kostet, bis der erste Euro zurückkommt, dann sind die beratungsosten ein Nichts.

gruss

war ja hier schon als Antwort zu lesen.

Hi,

wenn du eine Pferdepension aufmachen willst, warum kaufst du
dnn nicht einen Resthof?

weil hier in der umgehbung solche angebote nicht bestehen

Und wieso ein Pferdehof kein Abwaser hat ist mir schleierhaft.
Kann es sein daß du nix von Pferden verstehst?

ich verstehe schon viel von pferden und der artgerechten haltung, nur ich habe nun mal leider keine ahnung wie so ein hof nach dem gesetz funktioniert… deswegen erkundige ich mich hier.
was man alles als abwasser bezeichnen kann, habe ich auch nicht gewusst

wenn du eine Pferdepension aufmachen willst, warum kaufst du
dnn nicht einen Resthof?

weil hier in der umgehbung solche angebote nicht bestehen

Sorry, aber wie meinen? Deine E-Mail-Adresse klingt so nach der Gegend Braunschweig, und da soll es keine Resthöfe geben? Als ich sitze hier ja auch schon seit fast 30 Jahren zwischen Hildesheim und Hannover und kenne die Gegend auch bis Braunschweig ganz gut und Resthöfe gibt es hier nun wirklich massenhaft. Da muss man nur mal einen spezialisierten Makler anrufen und wird ganz sicher fündig, wenn man nicht gerade ein ganz enges räumliches Fenster hat (was man aber bei mehr oder weniger landwirtschaftlicher Nutzung nie haben sollte).

Gruß vom Wiz

Widerspruch
Hallo,

hier muss ich leider widersprechen.

Wenn es sich um einen Aussenbereich anch § 35 BauGB handelt, existieren keine Bebauungspläne. Warum auch, wenn sowieso nicht gabaut werden darf - ausser privilegierte Bauvorhaben. Ob eine Pferdepension einzuordnen ist ist mit der Landwirtschaftskammer abzustimmen. Ein Betrieb als Nebenerwerb zu führen wird m.E. als Zustimmung zu § 35 BauGB nicht zugelassen.

Weiterhin hat hier [im Aussenbereich] die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde ein erhebliches Mitspracherecht.

Trotzdem toi toi toi,

Christian

wenn du eine Pferdepension aufmachen willst, warum kaufst du
dnn nicht einen Resthof?

weil hier in der umgehbung solche angebote nicht bestehen

Sorry, aber wie meinen? Deine E-Mail-Adresse klingt so nach
der Gegend Braunschweig, und da soll es keine Resthöfe geben?

hallo,

nein ich komme nicht aus braunschweig (das ist mein nachname), komme aus euskirchen und hier gibt es keine resthöfe unter 700.000 €!
gruß

nein ich komme nicht aus braunschweig (das ist mein nachname),
komme aus euskirchen und hier gibt es keine resthöfe unter
700.000 €!
gruß

Dann mal ne Frage, wie du ein Grundstück kaufen und entsprechende Gebäude errichten willst, wenn dir 700 000 euro zu viel sind?

Wie hoch stellst du dir denn dein Investitionsvolumen vor? allein die geplante Fotovoltaikanlage für den anzunehmenden Stromverbrauch ist mit mindestens 200 000 euro anzusetzen.

die Gestaltung der Wasserversorgung und der Abwasseraufbereitung sowie die Bereitstellung von Grund für die Entsorgung von Mist und Gülle kosten ebensoviel Geld.

Deinen Planung erscheint immermehr undurchsichtig.

gruss