Grundstück-Kaufvertrag mit Erdgasnutzungsklausel

Hallo,
wir möchten ein Grundstück der Gemeinde/Stadt kaufen. Im Kaufvertrag gibt es eine Klausel, dass das Haus an das Erdgasnetz anzuschließen ist (> dies können wir ja noch akzeptieren, da wir eh eine Gasheizung planen).

Weiter muss das Erdgas ausschließlich über die hiesigen Gemeindewerke bezogen werden.
Kann die Gemeinde im Kaufvertrag vorschreiben, wo wir das Erdgas künftig beziehen müssen? Gibt es hier evtl. eine Rechtsgrundlage?

Danke für Eure Antworten,
Grüße Tobi

Hallo,
eine Pflicht zur Installation einer Gasheizung könnte z.B. bei einer Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet durchaus sinnvoll sein, um Öltanks auszuschließen. Außerdem wollen Sie ja sowieso eine Gasheizung bauen! Und die örtlichen Stadtwerke als Grundversorger werden auch den Erdgasanschluß und die Messvorrichtungen liefern. Dass Sie dann aber für immer an diesen Versorger gebunden sein sollten ist bei der Liberalisierung des Erdgas-Marktes wohl kaum statthaft. Schließlich hat man heute in ganz Deutschland die Wahl zwischen etlichen überregionalen Gas-Lieferanten!
Steht diese Klausel nur im Kaufangebot der Gemeinde oder liegt bereits ein Vertragsentwurf eines Notars vor? Wie ist denn der Wortlaut der „Bindungsklausel an den örtlichen Versorger“ und soll diese evtl. sogar grundbuchlich gesichert werden? Ohne nähere Kenntnis der Klausel und wie diese durchgesetzt werden soll, sind weitere Aussagen schwierig. Vielleicht teilen Sie noch ein paar Details mit.
Freundliche Grüße
Monika19

Hallo Monika19,
danke für die Info.

Diese Klausel steht im Kaufvertrag der Gemeinde. Grundbuchlich gesichert wird dies nicht.

Der gesamte Wortlaut wie folgt: „Der Erwerber verpflichtet sich, das auf dem Bauplatz zu errichtende Gebäude an das Erdgasnetz der Gemeindewerke anzuschließen und das Gebäude ausschließlich mit Erdgas zu beheizen, das über die Gemeindewerke zu beziehen ist“.

Ich bin auch der Meinung, dass der Bezug nicht vorgeschrieben werden kann. Nachdem das Energiemonopol durch die Liberalisierung aufgehoben wurde, wäre dies eine „Knebelung“ i.e.S. Mit dieser Klausel wäre die Diskriminierungsfreiheit der einzelnen Energielieferanten nicht mehr vorhanden. Das hier Gemeinde und Gemeindewerke zusammenarbeiten um eigene Vorteile daraus zu ziehen würde der Bundesnetzagentur sicherlich nicht gefallen.

Bitte weitere Meinungen.

Grüße,
Tobi11

Grundsätzlich gilt, dass Bedingungen an einen Kauf geknüpft werden können.
In Anbetracht der z.Zt. heftig umstrittenen Preispolitik der Versorger und der Tatsache, dass eine Kommune dieses Politikum durch eine Kaufbedingung umgehen möchte, ist diese Haltung inakzeptabel. Das sehr zu begrüßende Bestreben des Staates, auf dem Gasmarkt Wettbewerb zu ermöglichen, wird hier versucht, einzuschränken. Es ist ein schlechtes Bild für die Gemeinde!! Sie wären ewig an die Preise des Versorgers gebunden!!??
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

Hallo Tobi11,

ganz genau, das würde weder der Bundesnetzagentur noch dem Bundeskartellamt gefallen. Die Klausel ist meines Erachtens ein Knebelvertrag und nicht rechtlich durchzusetzen. Achten Sie unbedingt darauf, was in dem späteren Versorgungsvertrag steht! Zur Recherche empfehle ich: http://forum.energienetz.de/index.php, evtl. wird Ihr „Gemeindewerk“ dort bereits thematisiert.
Der letzte Satz der Klausel „Erdgas, das über die Gemeindewerke zu beziehen ist“ ist weit auszulegen! Schließlich ist immer der örtliche Versorger für den „Bezug“ von Gas und Strom zuständig und wird auch weiterhin die Zahler ablesen! Von einem alternativen Versorger erhalten Sie dann die Rechnung und dieser ist für die Netzdurchleitung zuständig.
Freundliche Grüße
Monika19