Grundstück Kaufvertrag

Liebe Experten,

folgendes Problem:
ich würde gerne zwei nebeneinander liegende Grundstücke kaufen. Aus Steuergründen will der Verkäufer aber nicht beide gleichzeitig verkaufen, sondern um 1 Jahr versetzt. Der Mann ist aber schon älter und ich habe Angst, dass er in dem Jahr sterben könnte. Wie kann ich mich in dem Fall gegen die Willkür der Erben absichern. Kann ich einen verbindlichen Kaufvertrag terminieren oder sie sonst irgendwie dazu zwingen mir das Grundstück zum vereinbarten Preis zu verkaufen.

Danke im Voraus

Hallo,
bitte zu einem Notar gehen, Geschichte schildern und erledigt ist die Laube. Dies kann in der Beurkundung des 1. Grundstückes mit Preis und Übertragung direkt geregelt werden. Dabei gibt es dann hinterher, mit wem auch immer keine Diskussionen.
Mfg
tummle

Hallo Efesis,

die steuerlichen Gründe des Verkäufers ( älterer Herr - Rentner ) kann ich nicht ganz nachvollziehen. Grundstückserlöse sind in der Regel steuerfrei, es sei denn, der Verkäufer hat das Grundstück erst in den letzten Jahren erworben; dann fällt ggfs. Steuer auf den Mehrerlös an.

Einblick ins Grundbuch kann Dir Klarheit verschaffen.

Zum Grundstückskauf brauchst Du ja in jedem Fall einen Notar; ich würde mit allen Unterlagen einen Notar meines Vertrauens aufsuchen und mit ihm die Angelegenheit besprechen.

Ich könnte mir folgende Lösung vorstellen:

Grundstück 1:

jetzt Kaufvertrag mit sofortigem Volzug ( Besitzübergang und Kaufpreiszahlung )

Grundstück 2:

jetzt Kaufvertrag mit Besitzübergang und Kaufpreisfälligkeit in einem Jahr; zwischenzeitlich Nutzung durch Pacht.

Die erforderlichen Zustimmungen der öffentlichen Stellen muß der Notar sofort einholen.

Eintragung einer Auflassungsvormerkung nicht vergessen, um einen weiteren Verkauf zu verhindern.

Vielleicht gibt es noch anderen Möglichkeiten, die der Notar kennt.

Als evtl. Hilfe würde ich noch mit meinem Steuerberater sprechen; er kann vielleicht Bedenken des alten Mannes ausräumen.

Vielleicht ist aber auch ein privates Problem des alten Herren zu bedenken:

Wollen Kinder und Verwandte evtl. von seinem Geld ein Stück des Kuchens abhaben ???

Wenn das Geld in 2 Teilen fließt, bleibt bestimmt mehr für ihn übrig.

Abschließender Tipp: Vorsicht bei Grundstücksgeschäften, wenn die Rechtslage nicht nachhaltig und dauerhaft mit Urkunden geklärt ist.

Ich hoffe aber, daß es sich hier nicht um irgendwelche Spekulationen handelt; dann wird es bestimmt noch schwieriger.

MfG

Stefan Seidel