Hallo Efesis,
die steuerlichen Gründe des Verkäufers ( älterer Herr - Rentner ) kann ich nicht ganz nachvollziehen. Grundstückserlöse sind in der Regel steuerfrei, es sei denn, der Verkäufer hat das Grundstück erst in den letzten Jahren erworben; dann fällt ggfs. Steuer auf den Mehrerlös an.
Einblick ins Grundbuch kann Dir Klarheit verschaffen.
Zum Grundstückskauf brauchst Du ja in jedem Fall einen Notar; ich würde mit allen Unterlagen einen Notar meines Vertrauens aufsuchen und mit ihm die Angelegenheit besprechen.
Ich könnte mir folgende Lösung vorstellen:
Grundstück 1:
jetzt Kaufvertrag mit sofortigem Volzug ( Besitzübergang und Kaufpreiszahlung )
Grundstück 2:
jetzt Kaufvertrag mit Besitzübergang und Kaufpreisfälligkeit in einem Jahr; zwischenzeitlich Nutzung durch Pacht.
Die erforderlichen Zustimmungen der öffentlichen Stellen muß der Notar sofort einholen.
Eintragung einer Auflassungsvormerkung nicht vergessen, um einen weiteren Verkauf zu verhindern.
Vielleicht gibt es noch anderen Möglichkeiten, die der Notar kennt.
Als evtl. Hilfe würde ich noch mit meinem Steuerberater sprechen; er kann vielleicht Bedenken des alten Mannes ausräumen.
Vielleicht ist aber auch ein privates Problem des alten Herren zu bedenken:
Wollen Kinder und Verwandte evtl. von seinem Geld ein Stück des Kuchens abhaben ???
Wenn das Geld in 2 Teilen fließt, bleibt bestimmt mehr für ihn übrig.
Abschließender Tipp: Vorsicht bei Grundstücksgeschäften, wenn die Rechtslage nicht nachhaltig und dauerhaft mit Urkunden geklärt ist.
Ich hoffe aber, daß es sich hier nicht um irgendwelche Spekulationen handelt; dann wird es bestimmt noch schwieriger.
MfG
Stefan Seidel