zur Situation:
z.B. ein Handwerker, versperrt mit einer Kette und einem Vorhängeschloss, den Zugang (ein Durchgangstor wurde so verschlossen) zu einem zu sicherenden Objekt. Der Handwerker hat dem Sicherheitsdienst NICHT darüber informiert und hat auch sein Werkzeug im Objekt liegen lassen.
Weiter war die Einbruchmeldeanlage auch nicht eingeschaltet.
Also das Objekt war nicht richtig gesichert und der Zugang war mit einem fremden Schliessmittel versperrt
Nun zu meiner Frage:
Ist es Sachbeschädigung, wenn ich nun vorhandenes Werkzeug nutze, um damit das fremde Schloss zu entfernen, um an mein zu sicherndes Objekt zu kommen?
Ich kann mich vorstellen wie es sein muss um aus der eigene 4 Wände gesperrt zu sein. In solche Sache bin ich kein Experten aber möchte dir mitteilen sowas ist mir auch al passiert - ich habe dann der Schloss von von ein Professionelle Schlusseldients aufbrechen lassen, der Rechnung über 80,00 € habe ich von der Handwerker zahlen lassen.
Hoffe ich konnte dein Frage Beantworten, verbleibe dann
MfG - FRUST
Liebe/-r Experte/-in,
zur Situation:
z.B. ein Handwerker, versperrt mit einer Kette und einem
Vorhängeschloss, den Zugang (ein Durchgangstor wurde so
verschlossen) zu einem zu sicherenden Objekt. Der Handwerker
hat dem Sicherheitsdienst NICHT darüber informiert und hat
auch sein Werkzeug im Objekt liegen lassen.
Weiter war die Einbruchmeldeanlage auch nicht eingeschaltet.
Also das Objekt war nicht richtig gesichert und der Zugang war
mit einem fremden Schliessmittel versperrt
Nun zu meiner Frage:
Ist es Sachbeschädigung, wenn ich nun vorhandenes Werkzeug
nutze, um damit das fremde Schloss zu entfernen, um an mein zu
sicherndes Objekt zu kommen?