Grundstück muss neu vermessen werden

Hallo zusammen,

gestern haben wir erfahren, dass unser Grundstück welches wir kürzlich gekauft haben neu vermessen werden muss. Ich ärgere mich ziemlich darüber, da uns das zusätzlich ca. 700 Euro kosten wird.

Kurz zur Erklärung. Wir haben vor zwei Monaten ein Grundstück in einem Baugebiet einer kleinen Gemeinde gekauft. Das Grundstück ist voll erschlossen und natürlich auch vermessen. Gestern war der Bauunternehmer auf dem Grundstück um die Grenzsteine zu suchen. Er hat sie nicht gefunden und daraufhin die Gemeinde angerufen. Diese meinte dann, dass es sich bei den Grenzsteinen nicht um Steine handelt, sondern um Rohre, die in der Erde sitzen. Desweiteren sagte der Mensch vom Bauamt, dass es sein kann, dass die Rohre nicht mehr 100 prozentig richtig platziert sind. Das Baugebiet ist 1999 vermessen worden und somit könne es sein, dass sich die Rohre zur Grenzbemessung etwas verschoben haben.

Für uns wäre es nun laut Bauamt aufgrund der Gegebenheiten besser, wenn wir das Grundstück neu vermessen würden. Direkte Nachbarn haben wir noch keine, sonst könnten wir uns das Ganze eventuell sparen und uns an deren Grenze orientieren. Das fällt leider für uns flach und so müssen laut Bauamt eine komplette Neuvermessung machen und bezahlen.
Würden wir es nicht tun und statt dessen die Nachbarn, die nach uns anfangen zu bauen vermessen - könnte es im schlimmsten Fall passieren, dass wir unser Haus wieder abreißen müssen. Das wir das nicht riskieren wollen ist klar.

Nun frage ich mich allerdings ob nicht statt uns die Gemeinde für die Kosten der Vermessung aufkommen muss. Wir haben ja von der Gemeinde ein vermessenes Grundstück gekauft. Im Grundstückskaufvertrag steht dazu leider nichts drin.

Was meint ihr. Müssen wir die Neuvermessung zahlen oder doch die Gemeinde?

Viele Grüße

Samira

Unser Bauleiter hat daraufhin bei der zuständigen Vermessungsstelle angerufen, die dieses bestätigt hat.

ich kann soviel dazu sagen,dass es bei uns(nrw) üblich ist,dass der käufer eines neubaugrundstückes grundsätzlich die vermessung bezahlt.
700€ dafür erscheint mir sehr günstig zu sein.

Hallo,

unser Grundstück befindet sich in NRW. 700 Euro ist wohl die kleine Vermessungsform, da das Grundstück ja generell schon vermessen ist. Ganz genau kann ich das nicht wieder geben, da mein Mann mit unserem Bauleiter und der zuständigen Vermessungsstelle telefoniert hat.

Gruß

Samira

Hallo, mir scheint, das ist ein typisch

„verrückter“ Grenzstein
(§ 919 BGB). Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
der Grenzstein ist im Prinzip ziemlich uninteressant. Lediglich beim Stellen eines Zaunes wird er benötigt.
Bei der Neuerrichtung eines Gebäudes schreiben, so weit mir bekannt, alle Bauordnungen der Länder, in allen Verfahren, folgendes Vorgehen vor:
‚Vor Baubeginn müssen Grundrissfläche und Höhenlage der baulichen Anlage auf dem Grundstück festgelegt sein (Einweisung)‘
Diese Einweisung ist kostenpflichtig. Kostenträger ist der Bauherr.
Zum Abschluss der Bauarbeiten hat dann außerdem noch die kostenpflichtige Einweisungskontrolle zu erfolgen.
700€ erscheinen mir dafür als sehr günstig.

mfG
Hi

Hallo,

die „Einweisung“ ist bereits 1999 geschehen.

Gruß

Samira

hallo samira,

schau mal hier, da steht der übliche ablauf.

http://www.vb-koehncke.de/seiten/110inh.html

viele grüsse
whitby

hallo samira,

schau mal hier, da steht der übliche ablauf.

http://www.vb-koehncke.de/seiten/110inh.html

Moin,
dies ist eine Werbebroschüre eines ÖbVI’s die so schlicht und einfach Falsches behauptet, zumindest in weiten Teilen Deutschlands.

mfG
Hi

Moin,
die Einweisung (also die Festlegung der Hausecken), die für einen Neubau unabdingbar ist, ist das Privatvergnügen der Bauherren. Wenn die beschädigt wurde, müsst ihr euch an denjenigen halten, der den Schaden verursacht hat. Wenn ihr den nicht findet, bleibt ihr wohl auf dem Schaden sitzen.

mfG
Hi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich hab dich anscheinend vorhin falsch verstanden. Also die „Einweisung“ gab es natürlich noch nicht, das Haus steht ja noch gar nicht.

Das Grundstück wurde lediglich schon vermessen - und darum geht es ja jetzt auch. Du schreibst, die Grenzsteine wären nicht wichtig. Dem kann ich so nicht ganz folgen, da die Grenzsteine wichtig sind um die Grundstückgrenzen festzulegen und somit festzulegen welche Entfernung das Haus zur Grundstücksgrenze hat. Bei uns muss das Haus 3 m Abstand zur Grundstückgrenze haben.

Finden Sie die alten Grenzsteine nicht, können natürlich die Grundstücksgrenzen nicht festgelegt werden.

Die Gemeinde hat jetzt zu unseren Gunsten zurückgerudert. Sie hat mit der Vermessungsfirma gesprochen und sie aufgefordert eine kostenlose Nachvermessung zu machen.

Gruß

Samira

Die Abstandsfläche Haus zu Grundstücksgrenze muss in ganz Deutschland mindestens 3,00 m betragen.
Das Einmessen der Hausecken - richtiger wäre der Ausdruck ‚zukünftigen Hausecken‘ - wird von einem zugelassenen Vermessungsbüro nicht zwingend von der Grundstücksgrenze aus. eingemessen. Sie holen sich ihre Punkte wo sie sie finden.

mfG
Hi

Sie holen sich ihre Punkte wo sie sie finden.

Es gibt aber leider keine Punkte. Das ist ja das Problem. So muss nochmal nachvermessen werden um auf dem eigenen Grundstück einen Punkt zu haben. Das kommt wahrscheinlich nicht so oft vor. Wir haben nun das Pech, dass wir die ersten sind, die in dem Baugebiet bauen, deswegen muss auf unserem Grundstück nachvermessen werden. Die nächsten, die dort bauen können sich dann an uns orientieren. Zum Glück müssen wir jetzt doch nicht zahlen.

Gruß

Samira

Hallo,

bleib bitte erstmal ganz ruhig.
Was ist denn passiert?

Wir haben vor zwei Monaten ein Grundstück
in einem Baugebiet einer kleinen Gemeinde gekauft. Das
Grundstück ist voll erschlossen und natürlich auch vermessen.
Gestern war der Bauunternehmer auf dem Grundstück um die
Grenzsteine zu suchen. Er hat sie nicht gefunden

Wo und wie hat er denn gesucht? Welche Unterlagen hat er benutzt? Bei allem Respekt vor den Kenntnissen und Fähigkeiten des Bauunternehmers, er muss nicht zwangsläufig alles richtig gemacht haben.

und daraufhin die Gemeinde angerufen.
Diese meinte dann, dass es sich bei
den Grenzsteinen nicht um Steine handelt, sondern um Rohre,
die in der Erde sitzen. Desweiteren sagte der Mensch vom
Bauamt, dass es sein kann, dass die Rohre nicht mehr 100
prozentig richtig platziert sind. Das Baugebiet ist 1999
vermessen worden und somit könne es sein, dass sich die Rohre
zur Grenzbemessung etwas verschoben haben.

Aber:

Nachbarn haben wir noch keine, sonst könnten wir uns das Ganze
eventuell sparen und uns an deren Grenze orientieren.

Heisst das, dass die Grundstücke noch im „Urzustand“ da liegen? Wenn dort noch keine Bauarbeiten stattgefunden haben, dann sind die Grenzmarken normalerweise noch unverändert da.

Nun frage ich mich allerdings ob nicht statt uns die Gemeinde
für die Kosten der Vermessung aufkommen muss. Wir haben ja von
der Gemeinde ein vermessenes Grundstück gekauft. Im
Grundstückskaufvertrag steht dazu leider nichts drin.

Ihr habt das Grundstück irgendwann gekauft und seid jetzt in der Pflicht.

Auf Eurem Grundstück wird demnächst sicher noch mehr vermessen werden, denn Euer Bauprojekt muss nach Lage und Höhe auf das Grundstück übertragen werden. Spätestens dann ist die Grenze wichtig, da das Projekt sich darauf bezieht. Diese Arbeit muss (wahrscheinlich) eine Vermessungsstelle machen. Wenn dann nicht sowieso die Grenzpunkte gesucht werden müssen, dann würde ich die Leute bitten „in einem Abwasch“ Euch die Grenzpunkte anzuzeigen.

Gruß
Jörg

Die Abstandsfläche Haus zu Grundstücksgrenze muss in ganz
Deutschland mindestens 3,00 m betragen.

Es gibt (glaube ich) Bundesländer, wo der Abstand größer sein muss.
Ich glaube, dass Hamburg sowas hatte.

Hallo,

ich hab jetzt nicht den gesammten Artikelbaum gelesen, ich wollte nur hier schnell was ergänzen…

Auf Eurem Grundstück wird demnächst sicher noch mehr vermessen
werden, denn Euer Bauprojekt muss nach Lage und Höhe auf das
Grundstück übertragen werden. Spätestens dann ist die Grenze
wichtig, da das Projekt sich darauf bezieht. Diese Arbeit muss
(wahrscheinlich) eine Vermessungsstelle machen. Wenn dann
nicht sowieso die Grenzpunkte gesucht werden müssen, dann
würde ich die Leute bitten „in einem Abwasch“ Euch die
Grenzpunkte anzuzeigen.

Zunächst, es macht sicher Sinn da vorher mal alle voraussichtlich beteiligten Leute zu Fragen ob man da Synergieeffekte rausholen kann.
Allerdings darf meines Wissens nur das Vermessungsamt verbindliche Grundstücksgrenzen festlegen/ausmessen. Und das Vermessungsamt soll zumindest nicht der billigste Vermesser sein.
Die Vermessungen für den Bau wird dagegen wohl ein Ingenieurbüro, Vermessungsbüro oder der Bauunternehmer machen (mit denen könnt ihr Preise aushandeln). Die sollten euch das - technisch gesehen - auch sagen können wo die Grenzen sind, aber sie dürfen das nicht offiziel.

Von daher müsst Ihr wahrscheinlich doch beide beauftragen.

Sie holen sich ihre Punkte wo sie sie finden.

Es gibt aber leider keine Punkte. Das ist ja das Problem. So
muss nochmal nachvermessen werden um auf dem eigenen
Grundstück einen Punkt zu haben.

Die holen sich ihre Punkte wenn es sein muss in einigen km Entfernung. Ist dann nur etwas mehr Zeitaufwand, der bezahlt werden muss.

Das kommt wahrscheinlich nicht so oft vor.

Das ist völlig normal. In den seltensten Fällen ist ein Grenzstein genau dort, wo man ihn braucht. Und wenn, wird sich nicht blindlings darauf verlassen, dass er stimmt, sondern auch dieser Stein sollte nochmals eingemessen werden. Es gibt in größeren Abständen s.g. Vermessungspunkte die fest verankert und geschützt sind und von diesen aus wird dann die Hausecke festgelegt. Um Häuser, Bäume, Hügel und sonst alles herum das die Sicht behindert. Ein neuer Grenzpunkt ist dann nur ein Abfallprodukt.

mfG
Hi

Hallo,

was Du geschreiben hast stimmt. Aber möglicherweise nur in Bayern. Das Vermessungswesen ist in Deutschland aber Ländersache, und somit kann es in NRW ganz anders sein. (Beispielsweise gibt es in Bayern keine Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Und was das Vermessungsamt machen darf und was nicht, kann auch sehr unterschiedlich sein.)

Von daher sollte zunächst geklärt weden wer was machen kann/soll/darf/muss.

Gruß
Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]