Das Grundstück, daß ich erwerben möchte muß
allerdings zu 50% gewerblich genutzt werden.
Wenn es eine solche Vorschrift gibt, was heißt dies konkret, da ich lediglich vorhabe ein kleines Büro für Übersetzungen oder EDV-Schulungen einzurichten.
Kann man hier evtl etwas ‚hinbiegen‘?
Was passiert denn, wenn Dein Gewerbe keine Einkünfte generiert? Was wenn das Gewerbe pleite geht? Lass Dir doch das von der Gemeinde beantworten.
Ist mit den 50% die Grundstücksfläche gemeint? Dann solltest Du ein paar großzügige Kundenparkplätze einrichten und vielleicht auch einige qm für ein Archiv der Schulungsunterlagen vorsehen.
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Lieber nichts „hinbiegen“ - lieber bei der
Gemeinde- oder Stadtverwaltung fragen, wie
sich die 50% in deren Augen darstellen,
am besten sollten deren Vorstellungen schriftlich fixiert worden sein!
Und danach kann man sich ausrichten und/oder
mit den eigenen Ideen wiederkommen und diese
ebenfalls wieder schriftlich - genehmigen
lassen. Nur auf Zuruf/Anruf o.ä.: NIE!
Viele Grüße
Heinz
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