Grundstück Notarkosten, Lakraförderung

Hallo,
wir wollen auf einem Grundstück ein Fertighaus bauen. Das Grundstück muß nur noch auf uns überschrieben werden, d.h. ein Kaufreis fällt nicht an.

Frage: Muß ich dann nur fürs Grundstück Notarkosten bezahlen (eine Pauschale?) oder auch noch für’s Haus? Grund und Haus sind dann ja nicht eins.

Frage 2: Wir wollen Lakraförderung beantragen. Können wir den Restbetrag oder Teile davon über die KfW finanzieren? Diese wären dann an 2. Stelle im Grundbuch. wenn wir bei Lakraförderung Eigenheimzulage und Eigenkapital einsetzen, wer finanziert mir dann den Rest, wenn ich keine Mittel mehr habe?
Viele Grüße Vera

Hallo,

für die Übertragung eines Grundstücks ist generell ein notariell beglaubigter Vertrg erforderlich. Dieser bringt natürlich auch Kosten mit sich. Deren Höhe richtet sich nach Wert des Grundstücks. Erfolgt die Übertragung z.B. als Schenkung, kann meist ein fiktiver (um Gebühren zu sparen also möglichst niedriger) Wert angesetzt werden.

Grunderwerbsteuer fällt ebenfalls an, es sei denn, es handelt sich um die Übertragung an/von Verwandten aus gerader Linie. Wenn anschließend ein Haus darauf gebaut wird, ist natürlich keine GrErwSt fällig. (Es sei denn, Haushersteller und Grundstücksverkäufer sind identisch, davon gehe ich hier aber nicht aus.)

Bezüglich der Förderung in BW kann ich leider nichts sagen, da sie vollkommen anders aussieht als bei uns in NRW. Grundsätzlich kann ich aber raten, sich an einen unabhängigen Finanzierungsberater zu wenden.

Freundliche Grüße

wolle