Hallo liebe Leute. Ich habe folgendes Problem.
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus. Es gibt zwei Gartengrundstücke für die jede Partei das Eigennutzungsrecht hat. Jetzt lassen wir 2-3 mal am Tag unseren Hund in unseren Garten um sich zu erleichtern. Meistens ist es nur ein kleines Geschäft aber es kann natürlich auch vorkommen das auch mal ein Häufchen dabei ist. Die häufchen werden dann von uns 1 mal in der Woche beseitigt. Ist es mir erlcubt das der Hund in den Gasrten macht?? Und gibt es dazu einen Gesetzesspruch oder ein Urteil???
Danke für eure Antwort.
Gruß
Jean-Claude
hALLO
DAMIT KENNE ICH MICH LEIDER NICHT AUS
TSCHÜß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jean Claude,
da muss ich dich leider enttäuschen, dieses Recht hast Du nicht. Denke mal an die Geruchsbelästigung und „Krankheiten“ die durch Fäkalien entstehen. Im Moment wäre es nicht so schlimm, aber wenn die Sonne nachher so ne Wurst ausbrütet, kann es schon schlimm werden. Ich kenne Fälle, da wurden uneinsichtige Mieter nach Abmahnungen vom Vermieter fristlos gekündigt. Beim anschließenden Rechtsstreit bekam der Vermieter und die anderen Mieter es Hauses das Recht zugesprochen. Die fristlose Kündigung war wirksam. Der Richter begründeten so wie ich oben aufgelistet habe.
Wenn du schon einen Hund hast, so gehe auch mit ihm vor der Haustüre im freien.
Hundebesitzer sind des öfteren gemütliche Menschen, die lieber auf dem Sofa liegen bleiben wollen, wenn der Hund mal muss… Ich zähle mich auch dazu.
Ich aber wohne auf dem Lande, habe ein eigenes Haus mit großem Grundstück, von daher habe ich meine Ruhe.
Halte Frieden mit deinem Vermieter und Nachbarn, gehe mit dem Hund Gassi und alles wird wieder gut 
Gruß, Micky