Grundstück ohne Bebauung (Baulast?)

Hallo,

person A möchte ein Grundstück mit Haus verkaufen (ca. 1000m²).
Person A möchte aber nicht das Möglicher Käufer Person B auf
diesem Grundtück noch ein Haus zusätzlich gebaut wird.

Wie kann das in Vorfeld durch Person A verhindert werden.
Eintragung einer Baulast ? Wie sollte diese Eintragung aussehen ?

Im Voraus besten Dank

Mfg
Jürgen

Person A möchte aber nicht das Möglicher Käufer Person B auf diesem Grundtück noch ein Haus zusätzlich gebaut wird.

Ist denn das vom Bebauungsplan Übrhaupt möglich ? Das baufesnter ist in der Regel erheblich kleiner als das Grundstück und die Grundflächenzahl legt fest, wieviel Fläche überhaupt bebaut werden darf.

Wie kann das in Vorfeld durch Person A verhindert werden.

Gar nicht. Der Käufer kann mit seinem Eigentum machen, was im Rahme der gültigen örtlichen Regelungen möglich ist.

Eintragung einer Baulast ?

Damit könnte das Grundstück unverkäuflich werden.

Hallo,

Person A möchte aber nicht das Möglicher Käufer Person B auf diesem Grundtück noch ein Haus zusätzlich gebaut wird.

Gar nicht. Der Käufer kann mit seinem Eigentum machen, was im
Rahme der gültigen örtlichen Regelungen möglich ist.

Ich frage mich, was der Verkäufer bezwecken will?
Die nächste Frage wäre, ob er auf anderem Weg dorthin kommen kann, wo er hin möchte.

Gruß
Jörg Zabel

Eine Baulast wird dazu benutzt öffentlich-rechtliche Forderungen zu sichern. Die Nichtbebauung eines an sich bebaubaren Grundstücksteils ist nicht im öffentlichen Interesse und wird somit nicht als Baulast eingetragen werden.
Dem Verkäufer steht es jedoch frei eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Das kann/sollte/muss vor dem Verkauf geschehen. Diese Last an erster Rangstelle führt möglicherweise dazu, dass das Grundstück unverkäuflich, da unfinanzierbar wird. Banken lassen sich nur sehr ungern auf ranghöhere Lasten ein.

vnA

Hallo,
eine Baulast dient der Beseitigung von baurechtlich rechtswidrigen Abweichungen eines Bauvorhabens von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (z.B. fehlende Brandschutzabstände zu anderen Gebäuden oder fehlende Stellplätze).

Damit kann man zwar ein Grundstück „kaputtbelasten“, aber nur wenn man ein Bauvorhaben „nebenan“ baut :wink:. Mit einer Baulast geht das, was A möchte, nicht.

Üblicherweise wird ein schuldrechtliche Bebauungsverbot durch eine Nutzungsbeschränkung im Grundbuch (und zwar nicht als „Grundschuld“ sondern als beschränkte persönliche Dienstbarkeit) gesichert.

Das mindert erheblich (!) den Wert des Grundstücks!

Wie schon beschrieben, behindert eine NB zusätzlich dazu die Finanzierung - und selbst dann, wenn sie einer Finanzierung einen sog. Rangrücktritt gewährt, ist sie im Falle einer Zwangsversteigerung leider weg …

Für sowas (erst recht für den Verkauf eines solchen Grundstücks) benötigt man einen sehr guten Notar und der Käufer eine sehr gute Bank.

Gruß vom
Schnabel