Guten Tag,
angenommen jemand hat vor 14 Jahren ein Grundstück erworben, welches keine eigene Zufahrt besitzt! Dies stellte bisher kein Problem dar, da der voranliegende Nachbar bisher die Zufahrt (mit PKW) über sein Grundstück erlaubte! Ein eingetragenes Wegerecht besteht jedoch nicht! Nun will der voranliegende Nachbar durch bauliche Maßnahmen (Zaun) die Zufahrt (hat sogar einen Straßennamen und die Gebäude Hausnummern)nach der im Grundbuch festgehaltenen Grundstücksgrenze sein Grundstück neu begrenzen und somit allen dahinterliegenden Grundstückseigentümern die Zufahrt per PKW verhindern! Eine andere Möglichekeit der Zufahrt besteht nicht! Ist dies statthaft bzw muss nicht ein Notweg zu den hinterliegenden Grundstücken seinerseits erhalten werden? Darf der Notweg auch mit einem privaten PKW befahren werden (2-4 mal die Woche)?