grundstück recht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
leider bin ich nicht sehr gut in Beamten Deutsch und verstehe nicht alles. Habe versucht Antworten zu finden, aber leider bin nicht sicher, dass ich die richtige gefunden habe.
Wenn man ein Grundstück 1000m² hat, mitten in großer Stadt in Deutschland, Zentrums Nah, direkt im Zentrum eigentlich – 500m entfernt. Vor dem Krieg stand ein Haus da und wurde im Krieg zerstört, die Fundamente sind noch vorhanden und durch Sachverständigen bestätigt. Im Moment das Grundstück ist verwildert, wird als Bauerwartungsland bezeichnet, die Stadt hat aber kein Plan wie es weiter geht.
Kann der Stadt mit Begründung öffentliche Interessen das Grundstück enteignen? Kann die Stadt dort bauen, aber enteignen und als Bauerwartungsland die Eigentümer abzahlen und los werden? Haben die Eigentümer überhaupt Recht etwas zu unternehmen und versuchen das Grundstück als Bauland umzuwandeln? Unter welche Voraussetzungen und Preise kann die Stadt dieses Grundstück enteignen.
Falls Sie sogar etwas Antworten haben, bitte schreiben!

Hallo, wie kommen Sie auf mich?

Viel weiß ich darüber nicht.
Die Stadt kann enteignen, falls eine Straße dort gebaut werden müsste. (Als Beispiel für öffentliches Interesse)
Daß eine Stadt im Zentrum keinen Plan hat, wie es weitergeht, kann ich mir nicht vorstellen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, daß im Zentrum es nicht zwangsläufig Bauland ist, sondern lediglich Bauerwartungsland sein soll.
Im Osten sind DDR-gelernte Architekten in solchen Fragen, die in weniger als 10 min. kompetent zu beantworten sind, immer bereit kostenlos zu antworten.
Diese Leute haben die wirklich ehrenwerten WERTE des Lebens gelernt und nicht vergessen. Ganz im Gegensatz zu vielen Gläubigen jedweden heiligen Glaubens, die immer nur noch SCHEINHEILIG sind.

Glück auf für die Unterdrückung schlechter menschlicher Eigenschaften und deren Verfechter und Praktikanten!

Euer Crocodyl