Grundstück teilen

Hallo,

ich habe ein Grundstück mit ca. 820 m² Fläche. Auf dem selben Grundstück steht das Haus meines Sohnes, diese Grundstücksfläche beträgt ca. 450 m².
In Hinsicht auf die Zukunft möchte ich dieses Grundstück gerne teilen, dass das Haus meines Sohnes ihm gehört und nicht in die eventuelle Erbmasse mit einfallen kann.
Dazu nun meine Frage:

  1. Wie wäre die Vorgehensweise bei einer Grundstücksteilung?
    (Eigenen Flurnummer? Bleibt das vorhandenen, gerichtlich von 1992 erteile
    Notwegerecht bestehen auf beiden geteilten Grundstücken)
  2. Oder gibt es andere Alternativen? Mit Beachtung, Haus und Grundstück meines Sohnes
    sollen sein Eigentum sein und nicht in meine zukünftige Erbmasse mit einfallen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Informationen.

Zum Verfahren der Teilung kann ich nichts beitragen.

Liest sich wie eine Schenkung (bzw. vorgezogenes Erbe), ich denke, damit hast du das Finanzamt am Hals?

Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden. Einerseits die Teilung des Grundstücks, und andererseits die Übertragung der einen Grundstückshälfte auf den Sohn.

Die Teilung ist machbar, wenn die Erschließung beider Teilgrundstücke sichergestellt ist, und die Grundstücke dadurch jedes für sich unabhängig voneinander nutzbar sind. Notfalls braucht es eben Notwege- bzw. Leitungsrechte.

Auf der anderen Seite handelt es sich bei der Übertragung des einen neuen Teilgrundstücks um eine Schenkung. Diese sollte vorliegend steuerfrei machbar sein. So wertvoll wird das Teilgrundstück vermutlich nicht sein, dass der Steuerfreibetrag von € 400.000,-- (darf alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden) überschritten wird.

Bzgl. „aus der Erbmasse“ gilt es allerdings zu beachten, dass wenn durch dieses Konstrukt ein weiterer pflichtteilsberechtigter Erbe benachteiligt werden soll, dieser ggf. aufgrund der Schenkung einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen kann.

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Vielen herzlichen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag.

Eine andere Seite der Medaille:
Wenn von 820 m² 450 m² abgetrennt werden, bleibt eine Fläche von 330 m² übrig.
Wie ist diese Fläche nutzbar?
Wie würde sich die Teilung und der Eigentumsübergang auf den Wert dieser Fläche auswirken?
Ist „Bebaubarkeit“ ein Thema?

Gruss
Jörg Zabel

Nö. 45678910

MM

Ein anderer Aspekt:
Von 820 m² werden 450 m² abgetrennt. was geschieht mit der Restfläche von 330 m²?
Wie ist diese (zukünftig) nutzbar?
Wie wirkt sich die Teilung und Übertragung auf den Wert der Restfläche aus? Ich denke da beispielsweise auch an die Bebaubarkeit.

Manchmal ist eine gute Idee gar nicht mehr so gut, wenn man es von mehreren Seiten betrachtet. Was wäre, wenn die ganze Fläche übertragen wird?

Gruss
Jörg Zabel