Grundstück teilweise an Gemeinde zu verschenken

Kann man ein unbebaubaren Teil eines Grundstückes an die Gemeinde verschenken? Ist diese nicht verpflichtet, solche Schenkungen anzunehmen? Im genauen Fall geht es um die Erhebung eines Abwasserbescheides in exorbitanter höhe für ein hanggrundstück welches direkt am wald liegt und in keinster Art und Weise bebaubar wäre. Könnte man nicht einen gewissen teil der Gemeinde schenken und sich erstens die grundstückssteuer sparen und im folgenden auch eine neuberechnung des Abwasserbescheides erwirken? Dieses Grundstück ist absolut unbrauchbar und verursacht nur einen haufen arbeit und bringt keinerlei nutzen. in wie fern ist sowas realisierbar? Vielen dank für euere antworten

Moien

Dieses
Grundstück ist absolut unbrauchbar und verursacht nur einen
haufen arbeit und bringt keinerlei nutzen.

Sag sowas nicht: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/traumh…

cu

glaub mir, mit dem grundstück kann man wirklich nicht mehr viel anfangen, beim rasen mähen muss man aufpassen, dass man sich nicht das genick bricht, wenn man ins straucheln kommt…Hat jemand eine realistische antwort

Ist diese nicht verpflichtet, solche
Schenkungen anzunehmen?

Hallo,
wie kommst du darauf? Hast du dazu irgendetwas gefunden oder ist das nur dein Wunsch?
Grüße
Ulf

Hallo,

zu einer Schenkung gehören immer Zwei. Einer, der verschenkt, und Einer, der die Schenkung annimmt.

Welchen allgemeinen Grund soll es geben, die Schenkung einer „völlig unnützen“ Fläche anzunehmen? Welchen Grund soll es speziell für die Gemeinde geben?

Gruß
Jörg Zabel

Kann man ein unbebaubaren Teil eines Grundstückes an die
Gemeinde verschenken?

Dieses
Grundstück ist absolut unbrauchbar und verursacht nur einen
haufen arbeit und bringt keinerlei nutzen.

Hallo,
ich weiß nicht, was in der Satzung des betreffenden Abwasserzweckverbandes steht. Ich möchte dir jedoch einmal an einem extremen Beispiel erläutern, wie die Bebaubarkeit gewertet wird. Eventuell verstehst du dann die Intention besser.
Bauherr x benötigt 800 m² für eine Halle. Er bekommt ein Grundstück von 800 m² in idealer Form. Laut Bebauungsplan darf er in einem Industriegebiet nur 80 % überbauen (GRZ 0,8). Er muss also noch 200 m² dazukaufen, damit er sein Vorhaben verwirklichen kann. Da Abstandsflächen nicht eingehalten werden, reichen ihm die 200 m² eventuell nicht aus.
Dem Bauherrn ist es egal, ob die zuzukaufenden m² wirtschaftlich etwas bringen. Er benötigt sie, um das Baurecht auf den ebenen Flächen voll auslasten zu können.
Bei Wohngebieten gilt übrigens oft eine GRZ von 0,4.
Grüße
Ulf