Grundstück überschreiben / Erbschaft

Hallo Experten,

2 Brüdern soll das Grundstück der Eltern vermacht werden - und zwar vor dem Ableben der Eltern um der Erbschaftssteuer im gewissen Umfang zu entgehen.

Man sagt das Grundstück muß min. 10 Jahre überschrieben sein?

Wie stellt man sowas an - wie ist die richtige Reihenfolge um alles in die Wege zu leiten?

Was für Kosten kommen auf die Brüder zu?

Eckdaten:

  • Grundstück ca. 5000m²
  • 1 2-Familienhaus
  • Aufteilung zwischen den Brüdern ist soweit geklärt

Danke & Gruß Loop

Hallo Experten,

Moin,

2 Brüdern soll das Grundstück der Eltern vermacht werden - und
zwar vor dem Ableben der Eltern um der Erbschaftssteuer im
gewissen Umfang zu entgehen.

Dabei sind die Freibeträge auch schon berücksichtigt?

Man sagt das Grundstück muß min. 10 Jahre überschrieben sein?

Für was? Der Freibetrag der in der Erbschaftssteuergesetzgebung bestimmt ist, kann nach 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Erbfall innerhalb der 10 Jahre wird die Schenkung der Erbmasse zugerechnet.

Wie stellt man sowas an - wie ist die richtige Reihenfolge um
alles in die Wege zu leiten?

Grundstücksgeschäfte sind Notarpflichtig. Sinnvoll wäre sicherlich vorab der Weg zum Steuerberater.

Was für Kosten kommen auf die Brüder zu?

Notarkosten, (Steuerberater), Grundbucheintrag, (Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer), (Schätzkosten)

Eckdaten:

  • Grundstück ca. 5000m²

1.000 €/m² in der gesuchten Lage der Großstadt

  • 1 2-Familienhaus

0,- € (abrissreif) - >1.000.000 (Luxusbude)

  • Aufteilung zwischen den Brüdern ist soweit geklärt

Ach ja? Wie? Gemeinschaft, GdbR, Eigentumswohnanlage, Stiftung

Wenn das Erbe wirklich erbschaftssteuerpflichtig ist (>800.000 €)sollte es an den Kosten für einen in Erbschaftsdingen bewanderten Anwalt und einem Steuerberater nicht mangeln. Gerade auf diesem Gebiet kann man viel falsch machen. Auch die Versorgung der zukünftigen Erblasser will bedacht sein (Niesbrauch)
Möglicherweise ist auch ein Kauf oberhalb der Schenkungsgrenze eine sinnvolle Alternative.

Danke & Gruß Loop

Gruß
vnA

Hallo vnA

Wie hoch sind die Freibeträge? Je Erbe 400.000€ (2 Brüder halt => 800.000€)
Das wäre so an der Grenze vermutlich etwas drüber…mal angenommen halt.

„Erfolgt der Erbfall innerhalb der 10 Jahre wird die Schenkung der Erbmasse zugerechnet.“
Wie meinst du das?

Gibt es für die nachstehenden Kosten ungefähre Richtwerte z.b Notarkosten 3% von der gesamten Erbmasse?
Notarkosten, Steuerberater, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Schätzkosten

Zur Aufteilung:

  • Aufteilung zwischen den Brüdern ist soweit geklärt
    „Ach ja? Wie? Gemeinschaft, GdbR, Eigentumswohnanlage, Stiftung“

Geklärt in dem Sinne das einer dort wohnen bleibt der andere seinen Lebensmittelpunkt woanders hat
und somit z.B kein Interesse an dem Wohnhaus.
Als Ausgleich dann etwas mehr vom unbebauten Grundstück.

Wie stellt man am besten den Wert des Hauses fest?
Muss das ein Gutachter machen? Was ist sinnvoll?

Wie stellt man sowas an - wie ist die richtige Reihenfolge um
alles in die Wege zu leiten?
Also nehme ich an: Steuerberater => Notar => ???

Die Brüder möchten nicht total unwissend an die Sache rangehen - und sich über Ohr hauen lassen - das es um ein Paar € geht.

Danke für deine Antwort!

Gruß Loop

Hallo vnA

Moin,

Wie hoch sind die Freibeträge? Je Erbe 400.000€ (2 Brüder halt
=> 800.000€)
Das wäre so an der Grenze vermutlich etwas drüber…mal
angenommen halt.

Schön, herzlichen Glückwunsch.

„Erfolgt der Erbfall innerhalb der 10 Jahre wird die Schenkung
der Erbmasse zugerechnet.“
Wie meinst du das?

Schenkung 400.000 heute, Schenkungsteuer= 0,-. Erbfall in 9,5 Jahren. Erbe 400.000. Steuerlich relevant: 400.000 + 400.000=800.000 => Erbschaftssteuer 60.000 . Erbfall in 10 Jahren: Erbschaftsteuer 0,- http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer…

Gibt es für die nachstehenden Kosten ungefähre Richtwerte z.b
Notarkosten 3% von der gesamten Erbmasse?

http://www.bnotk.de/Notar/Notarkosten/Notarkosten.ht…

Notarkosten, Steuerberater, Grundbucheintrag,
Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Schätzkosten

Zur Aufteilung:

  • Aufteilung zwischen den Brüdern ist soweit geklärt
    „Ach ja? Wie? Gemeinschaft, GdbR, Eigentumswohnanlage,
    Stiftung“

Geklärt in dem Sinne das einer dort wohnen bleibt der andere
seinen Lebensmittelpunkt woanders hat
und somit z.B kein Interesse an dem Wohnhaus.
Als Ausgleich dann etwas mehr vom unbebauten Grundstück.

Also ist nichts geklärt. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es nur den Wunsch irgendetwas irgendwie zukünftig klären zu lassen. Der denkbar schlechteste Fall.

Wie stellt man am besten den Wert des Hauses fest?
Muss das ein Gutachter machen? Was ist sinnvoll?

Wenn sich die Beteiligten einig sind, kann man zu jedem Betrag verkaufen oder überlassen. Das Finanzamt sag dann schon ob das zu wenig war und und es somit als Schenkung gewertet wird. Wenn man es kann, kann man eine Wertermittlung in anlehnung an die Wertermittlungsrichtlinien selbst erstellen. Wenn nicht ist schon ein Gutachter sinnvoll. Auch im Verhältniss der Brüder untereinander. Irgendwann kann es vorkommen, dass sich einer übervorteilt gefühlt hat.

Wie stellt man sowas an - wie ist die richtige Reihenfolge um
alles in die Wege zu leiten?
Also nehme ich an: Steuerberater => Notar => ???

Notar ist immer der letzte Schritt. Dort wird alles festgemacht. Vorher ist Entscheidungsfindung, beim Steuerberater und beim Anwalt. Dass man weiß um was, besser ‚wie viel‘, es eigentlich geht, ist im Vorfeld eine Wertschätzung sinnvoll.

Die Brüder möchten nicht total unwissend an die Sache rangehen

  • und sich über Ohr hauen lassen - das es um ein Paar € geht.

Wer sollte die Brüder übers Ohr hauen? Sie höchstens untereinander. Die Gebühren stehen bei allen Beteiligten fest. Sie Richten sich nach dem Wert (dem realen)

Danke für deine Antwort!

bitte

Gruß Loop

vnA