Grundstück überschreiben in der Ehe

Wenn jemand verheiratet ist und dann von seinen Eltern ein großes Grundstück mit Häusern überschrieben bekommnt, könnte man dann beim Notar festlegen, dass im Falle der Scheidung, das Grundstück bei der Frau bleibt und nicht geteilt werden muss…wie sonst so in der Ehe üblich?

Wenn jemand verheiratet ist und dann von seinen Eltern ein
großes Grundstück mit Häusern überschrieben bekommnt, könnte
man dann beim Notar festlegen, dass im Falle der Scheidung,
das Grundstück bei der Frau bleibt und nicht geteilt werden
muss…wie sonst so in der Ehe üblich?

Was heist denn „wie üblich?“ Üblich ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft und bei diesem Güterstand fließt das was während der Ehe im Rahmen von Schenkungen zufloss nicht in das Anfangsvermögen mit ein. Die Ehefrau hat also keinen Anspruch darauf. Es könnte lediglich ein Anspruch in Geld bestehen wenn nach der Schenkung auch durch das Zutun der Ehefrau der Grundstückswert gemehrt wurde, z.B. Renovierungen, Instandsetzung etc.
Während der Ehe besteht schon gar kein Anspruch auf Eintragung des anderen Ehegatten.

ml.

Vom Notar beraten lassen, lieber ein Paar Euro investieren bevor hinterher etwas geschieht was so nicht vorgesehen ist.

und bei diesem Güterstand fließt das was
während der Ehe im Rahmen von Schenkungen zufloss:
nicht in das
Anfangsvermögen mit ein.
Die Ehefrau hat also keinen Anspruch
darauf. Es könnte lediglich ein Anspruch in Geld bestehen wenn
nach der Schenkung auch durch das Zutun der Ehefrau :der
Grundstückswert gemehrt wurde, z.B. Renovierungen,
Instandsetzung etc.
Während der Ehe besteht schon gar kein Anspruch auf Eintragung
des anderen Ehegatten.

ml.

würde ich jetzt behaupten.

Grüße
Bröselchen

Hallo Broeselchen,

zu 1. schaust du § 1374 II BGB.

zu 2. hier hast du Recht, es kommt nicht darauf an ob die Ehefrau durch zuordenbares Zutun den Wert des Grundstückes gemehrt hat. Der Wertzuwachs in der Ehe ist beiden zuzuordnen und im Rahmen des Zugewinnausgleichs anzurechnen.

ml.

Und was wäre, wenn man einen Geschwisterteil auszahlen muss, wenn dieser darauf besteht?
Wenn dann ein Kredit aufgenommen wird…wäre dann ein Anspruch?