Folgende Fragen:
Ein Bekannter möchte mir sein Grundstück mit selbstbewohnten Häuschen für eine monatliche Rate/Rente von 500 Euro überschreiben aber selbst noch im Grundbuch stehen bleiben.Nach seinem Tod soll alles auf meinen Namen überschrieben werden.Ich denke das wird wohl mur mit einer Leibrente gehen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Das Haus von Ihm ist für mich uninteressant da es ca 100 Jahre alt und stark Reperaturbedürftig ist.Vielmehr möchte ich,da es ein sehr großes Grundstück ist ein zweites Haus bauen.Die Zustimmung von meinem Bekannten und der Bauverwaltung habe ich.
Werde ich bei einer Leibrente ins Grundbuch eingeschrieben?
Bekomme ich einen Kredit bei der Bank um einen Teil der Bausumme zu Finanzieren?
Ich Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann da ich zu diesem Thema (Leibrente/Bauen/Kredit)nichts fimdem konnte.
Mfg
Wenn eine Leibrente eingetragen wird dann nur, wenn Du auch Eigentümer des Grundstückes wirst, das heißt Dein Bekannter verkauft Dir das Grundstück und bekommt die Kaufsumme als lebenslange Rente und als Sicherheit ein Nießbrauch in Abt. II des Grundbuches eingetragen, dieser kann denn nach seinem Tod, oder wenn er darauf verzichtet gelöscht werden.
Für den Bau des neuen Hauses, kannst Du generell eine Grundschuld eintragen lassen, da Du ja Eigentümer bist.Und die Bank es finanziert.
Falls Dein Bekannter Eigentümer bleiben sollte, geht das nicht. Mit einer Ausnahme, ihr schließt einen Erbpachtvertrag über das Grundstück ab, dann kannst Du als Erbpachtnehmer das Grundstück belasten.
Ich hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)
Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27
Hallo unbekannter Ratsuchende®,
ja, es ist richtig, dass man über dieses Thema nicht sehr viel nützliches findet. Es ist individuell zu behandeln und sollte durch einen Fachmann begleitet werden.
Hier ist wahrscheinblich das Prinzip „Kauf auf Leibrente“ in Betracht zu ziehen.
Dazu sind diverse Informationen notwendig, damit man ein tragfähiges Konzept erarbeiten kann, das später weder fiskalisch, noch rechtlich Probleme aufwirft.
Es gibt hier leider keine pauschalen Antworten, die Sie zu 100% für Ihre Situation umsetzen könnten.
Ich empfehle Ihnen die Beauftragung eines unabhängigen Fachmanns für diese Thematik, dem Sie alle Unterlagen und Informationen geben. Dass diese Beauftragung kostenpflichtig ist, muss nicht extra erwähnt werden.
Dieses Thema kann nur individuell behandelt werden. Pauschale Antworten sind hier nicht hilfreich:
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Meines Wissens ist es so, dass bei einem Kauf auf Leibrente das Grundstück auf den Zahlungspflichtigen überschrieben wird. Die Leibrentenverpflichtung wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen.
Die Bank möchte bei einer Hypothekenvergabe gerne an erster Stelle im Grundbuch stehen. Entweder räumt der Leibrentenbezieher dem Bankrecht dann den Vorrang ein (wobei er natürlich bei einer evtl. Zwangsversteigerung damit rechnen müsste, hier nicht mehr zu seinem Recht zu kommen) oder aber die Bank bekommt eine Eintragung nach dem Recht in Abt. II. Dann rechnet sie die Leibrente hoch, also z.b. 500,00 mtl. Leibrente ergibt 6000,-- p.a. mal durchschnittliche Lebenserwartung (Leibrentenbezieher z.B. 60 Jahre alt, durchschnittliche Lebenserwartung vielleicht 80 Jahre, ergibt 20 Jahre mal 6000,00 p.a. = 120.000,-- Euro vorrangige Eintragung im Grundbuch). Ein etwaiger Kredit müsste dann danach eingetragen werden.
mfg
lohsimaus